Tschechisches Arbeitsministerium plant zwei Kategorien für soziale Unternehmen

Für soziale Unternehmen in Tschechien könnten in Zukunft zwei Kategorien gelten. Eine betrifft Firmen und Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen für die Rückkehr in ein gängiges Verdienstverhältnis vorbereiten. Die zweite Kategorie umfasst Unternehmen, die solche Menschen dauerhaft beschäftigen. Dies sieht ein Gesetzesentwurf zu registrierten sozialen Unternehmen vor, der vom Arbeits- und Sozialministerium erstellt wurde. Das Ressort wird demnach ein Register der entsprechenden Firmen führen, und eingetragene Betriebe sollen für die Beschäftigten Zuschüsse vom Arbeitsamt bekommen.

Dem bestehenden Adressregister zufolge gibt es in Tschechien aktuell 233 soziale Unternehmen mit 412 Betriebsstätten. Firmen bekommen schon jetzt vom Staat Zuschüsse für Lohn- und Betriebskosten, wenn sie zu mehr als 50 Prozent jene Menschen beschäftigen, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind.