Verbreitung von Covid-19 soll in Tschechien eher als geplant nicht mehr strafbar sein

Covid-19 könnte eher als ursprünglich gedacht von der Liste der Infektionskrankheiten gestrichen werden, deren mutwillige Verbreitung strafbar ist. Darüber informierte am Montag die Presseagentur ČTK.

In dem Änderungsvorschlag einer entsprechenden Regierungsverordnung war zunächst der 1. Juli angegeben worden. Nach einem Einwand des Gesundheitsministeriums hat das Justizministerium seinen Entwurf nun geändert. Demnach soll Covid-19 einen Tag nach Kundmachung der Verordnung von der Liste gestrichen werden. Die Änderung ist von Nöten, damit die aktuell geltende Isolationspflicht aufgehoben werden kann.

Für das Verbreiten einer ansteckenden Krankheit droht in Tschechien eine Freiheitsstrafe in Höhe von drei Monaten bis zu drei Jahren. Auf der Liste der Krankheiten finden sich etwa Cholera, Aids, Sars, Tuberkulose oder die Pest.