Verfassungsgericht erhält Beschwerde von Rohanová gegen Ausschluss von Präsidentschaftswahl

Das tschechische Verfassungsgericht hat die angekündigte Beschwerde erhalten, mit der Denisa Rohanová gegen ihren Ausschluss von den Präsidentschaftswahlen vorgehen will. Dies teilte eine Sprecherin des Verfassungsgerichts in Brno / Brünn am Mittwoch mit. Im Dezember entschied das Oberste Verwaltungsgericht, dass Rohanová nicht zu den Wahlen am 13. und 14. Januar zugelassen werden kann, weil sich ihre Bewerbung auf die Unterschriften von Abgeordneten stützt, die im Oktober 2021 nicht ins neue Parlament gewählt wurden.

Laut den Verwaltungsrichtern wurden die Präsidentschaftswahlen aber erst nach der Konstituierung des neuen tschechischen Abgeordnetenhauses ausgerufen. Deswegen kassierte das Gericht die Wahlzulassung von Denisa Rohanová, die zuvor das Innenministerium ausgesprochen hatte.

Autor: Till Janzer