Verfassungsgericht lehnt Beschwerde der früheren Präsidentschaftskandidatin Rohanová ab

Das tschechische Verfassungsgericht hat eine Beschwerde der früheren Präsidentschaftskandidatin Denisa Rohanová abgelehnt. Mit der Beschwerde wollte die Bewerberin eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts vom Dezember anfechten. Das Gericht entschied damals, Rohanová nicht zu den Wahlen am 13. und 14. Januar zuzulassen, weil sich ihre Bewerbung auf die Unterschriften von Abgeordneten stützt, die im Oktober 2021 nicht ins neue Parlament gewählt wurden.

Laut den Verwaltungsrichtern wurden die Präsidentschaftswahlen aber erst nach der Konstituierung des neuen tschechischen Abgeordnetenhauses ausgerufen. Deswegen kassierte das Gericht die Wahlzulassung von Denisa Rohanová, die zuvor das Innenministerium ausgesprochen hatte.

Autor: Till Janzer