Verfassungsgericht: Finanzministerium muss Restitutionsanträge prinzipiell prüfen
Das Finanzministerium muss sich mit den Restitutionsansprüchen der Nachfahren ehemaliger Eigner von Industriebetrieben beschäftigen, die nach dem Krieg aufgrund der Beneš-Dekrete verstaatlicht wurden. Dies hat am Mittwoch das Verfassungsgericht in Brno / Brünn entschieden. Der Entscheid bezieht sich auf die Klage der Familie Porkert, die eine Entschädigung für die Verstaatlichung des gleichnamigen Küchengeräte-Herstellers aus dem ostböhmischen Skuhrov nad Bělou im Jahr 1946 fordert.
Die Familie Porkert hatte 1990 die Fabrik zurückerhalten; weil die Anlagen jedoch in einem schlechten Zustand waren, forderte sie 2003 das Finanzministerium auf, ein Entschädigungsverfahren aufzunehmen. Das Ministerium lehnte den Antrag jedoch ab und das Oberste Verwaltungsgericht entschied später im Sinne des Finanzressorts.