Verfassungsgericht führt Steuerfreibetrag für arbeitende Rentner wieder ein

Das Verfassungsgericht in Brünn hat am Mittwoch einen Teil des Gesetzes aufgehoben, der arbeitenden Senioren einen Steuerfreibetrag in Höhe von 24.840 Kronen (rund 900 Euro) aberkannt hat. Der Steuerfreibetrag für Rentner war durch die Regierung Petr Nečas Anfang 2013 abgeschafft worden. Den Richtern zufolge sei eine solche Beschränkung diskriminierend, sie gaben mit ihrem Beschluss der Beschwerde einer Gruppe Senatoren Recht. Bereits für das Jahr 2014 können alle arbeitenden Rentner den Steuerfreibetrag geltend machen, ohne Rücksicht darauf, ob sie Rente beziehen oder nicht.

Im Abgeordnetenhaus wartet zurzeit eine neue Regelung der Einkommenssteuern auf eine Billigung, die von der Regierungskoalition ausgearbeitet wurde. Darin ist unabhängig vom Verdikt des Verfassungsgericht eine Wiedereinführung des Steuerfreibetrags für Rentner verankert.