Regierung schnürt Steuer- und Sozialpaket für Januar 2015

Foto: Filip Jandourek, Archiv des Tschechischen Rundfunks

Die tschechische Regierung hat bei ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch mehrere Beschlüsse gefasst, mit denen sie auch einige der Wahlversprechen der drei Koalitionsparteien einlösen will. Es handelt sich dabei um ein Paket von Steuererleichterungen und sozialen Zuschüssen, die sowohl den einkommensschwächeren Schichten der Bevölkerung wie auch einigen Wirtschaftszweigen zugute kommen sollen.

Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Die Tschechische Republik gehört in der Europäischen Union zu den Ländern, die bei der Geburtenrate etwas unter dem Durchschnitt in der EU liegen. Ein Grund dafür könnte sein, dass der Staat nicht wirklich viel zum Unterhalt der Kinder beisteuert. Blanka Kolandová ist Mutter von zwei kleinen Kindern, ihr Ehemann ist Unternehmer.

„Mein Mann kann zwar den Steuerfreibetrag für die Kinder geltend machen, ich aber erhalte zurzeit nur das Elterngeld“, sagt Kolandová zur Einkommenssituation der Familie während ihrer Elternzeit.

Laut Beschluss des Kabinetts von Bohuslav Sobotka soll sich der Steuerfreibetrag für Kinder, der momentan umgerechnet 40 Euro ausmacht, ab 2015 erhöhen, und zwar für das zweite Kind um 200 Kronen und für jedes weitere Kind um 300 Kronen. Das entspricht einer zusätzlichen Entlastung von sieben bis elf Euro. Bisher zahlte der Staat zudem nur ein Geburtengeld für das jeweils erste Kind einer Familie. Ab Januar kommenden Jahres soll nun auch eine finanzielle Unterstützung für das zweite Kind ausgeschüttet werden, sagt die Ministerin für Arbeit und Soziales, Michaela Marksová:

Michaela Marksová  (Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
„Für das erste Kind zahlt der Staat bereits 13.000 Kronen, und daran wird sich auch nichts ändern. Für die Geburt des zweiten Kindes werden wir den Betrag von 10.000 Kronen vorschlagen.“

Am Mittwoch hat die Regierung wie geplant auch die Abschaffung von bestimmten Zuzahlungen im Gesundheitswesen beschlossen. Es handelt sich um die Praxisgebühr und die Rezeptgebühr, die jeweils 30 Kronen (1,10 Euro) beträgt; beide Gebühren sollen zum 1. Januar kommenden Jahres wegfallen. Zu Beginn dieses Jahres war auf Beschluss des Verfassungsgerichts bereits die Zuzahlung für einen Krankenhausaufenthalt gekappt worden. Damit wird nur noch die Gebühr für die Notaufnahme in Höhe von 90 Kronen (3,30 Euro) bestehen bleiben.

Bohuslav Sobotka  (Foto: Archiv des Regierungsamtes der Tschechischen Republik)
Im steuerlichen Bereich hat die Regierung die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Bücher, Babynahrung und Medikamente gebilligt. Die Mehrwertsteuer für diese Artikel soll ab Januar 2015 nur noch zehn Prozent betragen. Premier Bohuslav Sobotka:

„Das bedeutet, dass die Tschechische Republik ab dem kommenden Jahr voraussichtlich zwei reduzierte Mehrwertsteuersätze haben wird.“

Zurzeit gelten in Tschechien die allgemeine Mehrwertsteuer von 21 Prozent und ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 15 Prozent. Das sei genug an Splittung, sagt der Wirtschaftsexperte der oppositionellen Bürgerdemokraten (ODS), Jan Skopeček.

Jan Skopeček  (Foto: Archiv ODS)
„Der dritte Mehrwertsteuersatz verkompliziert das Steuersystem nur noch mehr, er erhöht zudem die administrativen Kosten“, kritisiert Skopeček.

Des Weiteren hat das Kabinett die Obergrenze, bis zu der Unternehmer eine Kostenpauschale von der Steuer absetzen können, auf zwei Millionen Kronen (73.000 Euro) herabgesetzt. Demgegenüber soll arbeitenden Rentnern ein Steuerfreibetrag von umgerechnet 900 Euro gewährt werden. Alle Beschlüsse des Kabinetts müssen allerdings noch im Abgeordnetenhaus abgesegnet werden. Angesichts der Stimmenmehrheit der Koalition im Parlament gilt es indes als nahezu sicher, dass das Steuer- und Sozialpaket der Regierung auch bewilligt wird.