Verfassungsgericht hebt Beschluss über Auslieferung russischen Geschäftsmanns auf

Der ehemalige tschechische Justizminister Pavel Blažek hat einen Fehler begangen, als er der Auslieferung des russischen Geschäftsmanns Alexej Torubarow an Russland vor einem Jahr zugestimmt hat. Das Verfassungsgericht hat am Donnerstag den Beschluss des Ministers aufgehoben. Es reagierte somit auf eine Beschwerde des Russen. Dem Gericht zufolge hätte Blažek das Ergebnis eines Asylverfahrens abwarten müssen, das in Tschechien im Fall Torubarow geführt wurde. Der Russe wurde ausgeliefert, bevor das Asylverfahren abgeschlossen wurde. Er hat unter dramatischen Umständen Tschechien verlassen. Später gelang es ihm, aus Russland erneut zu flüchten und Asyl in Ungarn zu beantragen.

Die russische Staatsanwaltschaft wirft dem Geschäftsmann Betrug und Erpressung eines Offiziers des Geheimdienstes vor, Torubarow dagegen behauptet, Opfer eines Komplotts von Geheimdienst, Polizei und Mafia zu sein. Wegen eines internationalen Haftbefehls landete Torubarow in Tschechien zunächst in Untersuchungshaft. Der ehemalige Justizminister Pavel Blažek entschied im Mai vergangenen Jahres, den Russen nach Moskau auszuliefern.