Verfassungsgericht kippt neue tschechische Krankengeldregelung
Arbeitnehmer in Tschechien haben während der ganzen Zeit einer Krankheit Anspruch auf Krankengeldzahlungen. Dass sie nach der derzeitigen Regelung in den ersten drei Tagen kein Geld erhalten, verstößt gegen die Verfassung. Dies hat das Verfassungsgericht in Brno / Brünn entschieden. Die Regierung muss nun die Krankengeldregelung, die sie Anfang des Jahres eingeführt hatte, bis zum 1. Juli ändern. Andernfalls würde in Kraft treten, dass die Arbeitgeber - wie derzeit ab dem vierten Krankheitstag - 60 Prozent ihres Lohns erhalten. In der Urteilsbegründung hieß es, die seit Jahresanfang geltende Regelung richte sich zwar gegen den Missbrauch des Krankengeldes, doch beträfe sie zugleich wirklich kranke Arbeitnehmer. In der Folge würden Arbeitnehmer Urlaub nehmen, um von Krankheiten zu genesen. Dies stünde aber dem Ziel von Urlaub entgegen.