Verfassungsgericht: Schüsse an der CSSR-Grenze verjähren nicht
Schüsse auf Republikflüchtlinge in der ehemaligen Tschechoslowakei verjähren nicht. Das hat der Oberste Gerichtshof Tschechiens in einem Grundsatzurteil entschieden. Damit können ehemalige CSSR-Grenzsoldaten auch heute noch für Taten belangt werden, die vor der politischen Wende von 1989 begangenen wurden. Es sei nicht ausgeschlossen, dass nach dem Urteil nun zahlreiche Fälle wieder aufgerollt würden, sagte ein Behördensprecher. Wegen Schüssen an der Grenze war es seit 1990 in Prag in etwa 100 Prozessen zu rund 30 Verurteilungen gekommen.