Verfassungsgericht: Tschechiens Vertrag mit dem Vatikan teils nicht verfassungskonform

Der Staatsvertrag, den Tschechien 2024 mit dem Vatikan abgeschlossen hat, widerspricht in Teilen der hiesigen Verfassungsordnung. Dies entschied das Verfassungsgericht in Brno / Brünn am Mittwoch. Damit wird eine Ratifizierung verhindert. Laut Gericht müssen die Widersprüche im Text beseitigt werden, etwa durch neue bilaterale Verhandlungen.

Problematisch sind demnach Passagen über das Beichtgeheimnis, das für Katholiken laut Vertrag uneingeschränkt gelten soll, sowie über einen beschränkten Zugang zu den Kirchenarchiven. Diese Artikel würden im Widerspruch zur Neutralität des Staates und dem Verbot von Diskriminierung stehen, konstatiert das Gericht.

Die tschechische Bischofskonferenz zeigte sich mit dem Urteil nicht einverstanden. Man werde es aber respektieren, sagte eine Sprecherin gegenüber der Presseagentur ČTK. Auch der emeritierte Prager Erzbischof Jan Graubner äußerte sich überrascht über den Gerichtsbeschluss.