Verfassungsgericht weist Berufung von Ex-Parlamentarier Wolf zurück

Das tschechische Verfassungsgericht hat die Berufung des ehemaligen Abgeordneten Petr Wolf in letzter Instanz abgelehnt, wie eine Gerichtssprecherin heute bekanntgab. Der Sozialdemokrat hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau in den Jahren 2005 bis 2007 das Umweltministerium um umgerechnet fast 400.000 Euro hintergangen. Das Obergericht in Olmütz / Olomouc verurteilte ihn deswegen zu sechs Jahren Gefängnis und einer Geldbuße von umgerechnet 180.000 Euro. Der Oberste Gerichtshof hatte Wolfs Berufung bereits im vergangenen Jahr zurückgewiesen. Die Geldstrafe wurde im letzten Jahr von Wolfs Ehefrau beglichen, die Gefängnisstrafe hat der flüchtige Ex-Parlamentarier jedoch bis heute nicht angetreten. Die tschechische Polizei vermutet, dass er sich außerhalb Europas aufhält.

Autor: Annette Kraus