Verkehrsteilnehmer müssen sich in Tschechien auf Neuerungen einstellen

Alle Fahrzeugführer müssen mit Beginn des Neuen Jahres in Tschechien vorsichtiger und aufmerksamer reagieren. Sie müssen sich zum Beispiel rücksichtsvoller an den Zebrastreifen verhalten, wo die Fußgänger ab 1. Januar Vorrecht haben, ihre kleineren Kinder auf Kindersitzen transportieren und das Telefonieren während der Fahrt unterlassen, falls sie über keine Hands-free-Einrichtung im Wagen verfügen. Mehr zu den Veränderungen im Straßenverkehr und zum erwarteten Durcheinander bei der Durchsetzung der neuen StVo sagt Ihnen Lothar Martin.

Die Verkehrsteilnehmer in Tschechien, allen voran die einheimischen, müssen sich mit Beginn des neuen Jahres auch auf ein mögliches Hick-hack und Durcheinander einstellen. Insbesondere bei der Ausgabe neuer Führerscheine und der Nummernschilder für ihre Fahrzeuge. Komplikationen sind auch für die Betreiber, Lehrer und Schüler von Autoschulen zu erwarten.

Der Grund: der tschechischen Regierung ist es am Mittwoch nicht gelungen, die hiesigen Abgeordneten davon zu überzeugen, das Inkrafttreten der neuen Gesetze - der Straßenverkehrsordnung und des Gesetzes über Autoschulen - um ein Jahr, auf den 1. Januar 2002 hinaus zu schieben. Und das trotz der Warnung von Verkehrsminister Jaromir Schling, der ausführte, dass die staatliche Verwaltung auf die Einführung der neuen Vorschriften noch nicht ganz vorbereitet sei. Die Gesetze sehen nämlich vor, dass sämtliche Kompetenzen, die mit dem Aussprechen und Vollstrecken von Bußgeldern, dem Auflisten und Archivieren von Verkehrsvergehen, sowie der Vergabe von Autokennzeichen und Führerscheinen ab kommendem Jahr von der Polizei an die Kreisämter und das Verkehrsministerium übergehen werden. Und das hat natürlich Konsequenzen.

Den Autoschulen fehlen zum Beispielen noch die neuen Ausbildungsregularien, neue Lehrmaterialien, Prüfungsunterlagen und vor allem ausgebildete Prüfungskommissare, die anstelle des bisher die Prüfung abnehmenden Polizisten treten sollen. Den Kreisämtern wiederum stehen bis dato noch nicht genügend ausgebildete Experten für die neu entstehenden Verkehrsämter in den jeweiligen Regionen zur Verfügung. Des weiteren fehlt es auch noch an den neuen Führerscheinen, die nach einer neuen Vorlage vorgedruckt werden sollen. Und so sieht Verkehrsminister Schling den bevorstehenden Umstellungen auch mit einigem Unbehagen entgegen.

Nichtsdestotrotz wollen wir Sie, liebe Hörer, hiermit noch einmal auf die mit Wirkung vom 1. Januar 2001 auftretenden, wichtigsten Veränderungen im tschechischen Straßenverkehr hinweisen:

- Fußgänger haben an markierten Übergängen absoluten Vorrang,

- es besteht Telefonierverbot während der Fahrt, wenn keine Hands-free-Einrichtung im Fahrzeug vorhanden ist,

- es besteht die Pflicht, Kinder unter 12 Jahren oder Personen unter 18 Jahren, die kleiner sind als 1,50 Meter, auf entsprechenden Sitzvorrichtungen anzuschnallen,

- es besteht Überholverbot auf Kreuzungen,

- bei Auftreten eines Verkehrshindernisses besteht die Pflicht, den Nachfolgeverkehr mittels der Warnblinkanlage auf dieses aufmerksam zu machen,

- im Winterhalbjahr muss während der Fahrt das Abblendlicht ganztätig eingeschaltet sein.

Wir hoffen, dass auch Sie sich schnell auf diese Veränderungen einstellen können und wünschen allzeit gute Fahrt!