Neue tschechische StVo: Höchstgeschwindigkeit werden beibehalten

Mehr Sicherheit auf den tschechischen Straßen und Wegen soll das Gesetz zur neuen Straßenverkehrsordnung bringen, das vor einer Woche im Prager Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde. Mit den wichtigsten Veränderungen der StVo macht Sie Lothar Martin bekannt.

Über 200 Abänderungsvorschläge waren es, mit denen sich die Abgeordneten bei der Behandlung des Gesetzentwurfes zu befassen hatten. Und so mancher Volksvertreter, so schien es, wollte sich gerade dabei als ausgewiesener Verkehrsfachmann profilieren. Doch am Ende - legt man das Abstimmungsergebnis zugrunde - siegte die Vernunft und es kam ein Gesetz heraus, mit dem man sich, so der Präsident des tschechischen Autoklubs Roman Jecmínek wörtlich, "nach 50 Jahren wieder dem Weltstandard etwas genähert hat."

Die markanteste Veränderung ist die Zuweisung des Vorrechts für Fußgänger an ungeleiteten Fußgängerüberwegen. Kurz gesagt: auf dem Zebrastreifen hat künftig der Fußgänger Vorrang. Andererseits ist er auch verpflichtet, diesen zu benutzen, wenn er im Umkreis von 50 Metern einen antrifft.

Die meisten Veränderungen betreffen jedoch die Autofahrer selbst. So müssen sie ab kommendem Jahr beachten, dass sie Personen unter 1,50 Meter nur per Kindersitz oder einer zugelassenen Unterlage transportieren dürfen. Mit anderen Worten: Kinder dürfen im Kindersitz auch vorn neben dem Fahrer platziert werden, kleinwüchsige Erwachsene müssen die Unterlage benutzen. Des weiteren darf der Fahrer das Handy während der Fahrt nur noch mit der entsprechenden Hands-free-Einrichtung benutzen und muss auch tagsüber mit Licht fahren.

Keinen Erfolg hatte der Vorschlag des sozialdemokratischen Abgeordneten Jirí Václavek nach Aufhebung der Null-Promille-Grenze. Diese bleibt ebenso bestehen wie die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten: 130 Kilometer/Stunde auf der Autobahn und 50 Kilometer/Stunde in geschlossenen Ortschaften. Demgegenüber darf jedoch kein Fahrzeug mehr auf der Autobahn verkehren, dass nicht die geforderte Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h einhält.

Neu für alle Fahrradfahrer ist die Helmpflicht auf den Haupt- und Landstraßen der I. Kategorie. Eine Regelung, die vor allem bei Rentnern auf wenig Gegenliebe stößt.

Das Gesetz zur neuen Straßenverkehrsordnung muss jedoch noch vom Senat gebilligt und vom tschechischen Präsidenten unterschrieben werden. Wird dies der Fall sein, tritt es mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft.