Verlängerung des Lustrationsgesetzes
Am Dienstag hat das Tschechische Parlament das Veto von Staatspräsident Vaclav Havel überstimmt und die Verlängerung der Gültigkeit des Lustrationsgesetzes beschlossen. Die Verlängerung der Gültigkeit ist nicht auf einen bestimmten Termin befristet, sondern währt bis zum Inkrafttreten eines noch zu erarbeitenden Gesetzes zum Staatsdienst.
Am Dienstag hat das Tschechische Parlament das Veto von Staatspräsident Vaclav Havel überstimmt und die Verlängerung der Gültigkeit des Lustrationsgesetzes beschlossen. Die Verlängerung der Gültigkeit ist nicht auf einen bestimmten Termin befristet, sondern währt bis zum Inkrafttreten eines noch zu erarbeitenden Gesetzes zum Staatsdienst. Das Lustrationsgesetz verbietet ehemaligen Funktionären des kommunistischen Regimes und den Verantwortlichen der staatlichen Sicherheitskräfte, Positionen in den heutigen Administrationsorganen der Tschechischen Republik zu bekleiden.
Bereits vor fünf Jahren hatten die Volksvertreter eine Verlängerung dieser Restriktiven gegen den ausdrücklichen Willen des Staatspräsidenten durchgesetzt. Damals wie heute argumentierte Havel, er könne es nicht zulassen, dass weitere fünf Jahre bis zur Billigung eines Gesetzes zur Regelung des Staatsdienstes vergehen.
Unbeeindruckt von einer solchen Argumentation setzte sich auch diesmal das rechte Lager des Parlaments - also die Bürgerlichen Demokraten (ODS), die Christdemokraten (KDU-CSL) und die Freiheitsunion - mit Hilfe der Stimmen einiger Sozialdemokraten durch und verlängerten so die umstrittene Verordnung.
Ausgenommen von der Regelung sind neuerdings Personen, die nach dem 1. Dezember 1971 geboren wurden, also zum Zeitpunkt des Falls des Regimes das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.