Zwei Väter und eine Mutter klagen in Strassburg gegen tschechische Gerichte
Eine Mutter und zwei Väter aus Tschechien haben heute beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg je eine Klage gegen den tschechischen Staat eingereicht. Tschechische Gerichte hätten bei ihren Urteilen über das Sorgerecht der Kinder nicht objektiv entschieden und dabei die Rechte der geschädigten Personen arg missachtet, gaben die Kläger zur Begründung an. Das Justizministerium in Prag teilte in diesem Zusammenhang mit, dass vom Gerichtshof in Strassburg seit 1993 insgesamt 19 Urteile gegen die Tschechische Republik in Streitfällen um unmündige Kinder verhängt worden sind. Diese Urteile hätten Schadensersatzzahlungen von über 113.000 Euro nach sich gezogen, hieß es.