110.000 EU-Ausländer mit Wohnsitz in Tschechien dürfen zur Kommunalwahl gehen

Bei den bevorstehenden Kommunalwahlen, die am 10. und 11. Oktober in Tschechien stattfinden, dürfen auch die Bürger anderer EU-Staaten an die Wahlurne treten, die hierzulande einen Wohnsitz haben. Das ist auch dann möglich, wenn sie dazu nur eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung haben. Die Staatliche Wahlkommission hat diese Empfehlung am Montag herausgegeben. Sie stützt sich dabei auf ein Urteil des Kreisgerichts in Brno / Brünn vom Freitag. Die Regelung betrifft etwa 110.000 Ausländer, 30.000 davon leben in Prag.

Das tschechische Wahlrecht hatte bisher nur Ausländern mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus die Teilnahme an den Kommunalwahlen ermöglicht. Die Regelung in Tschechien verstoße gegen EU-Recht, stellte das Gericht fest. Ein EU-Grundsatz schreibt vor, dass EU-Bürgern, die in einem anderen Mitgliedstaat der Union leben, bei Kommunalwahlen sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht an ihrem ausländischen Wohnort einzuräumen ist.