Umstrittene Regelung im Aufenthaltsrecht geplant

Illustrative photo: Ondřej Tomšů

Im tschechischen Abgeordnetenhaus wird derzeit das neue Aufenthaltsrecht behandelt. Einem der Vorschläge nach sollen Ausländer die Möglichkeit verlieren, sich gegen eine Ausweisung vor Gericht zu wehren. Ein Zusammenschluss von etwa 20 Organisationen, die Migranten helfen, kritisiert die Idee.

Radek Koten  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
Jeder Ausländer, der auf Grund einer Gerichtsentscheidung aus der Tschechischen Republik ausgewiesen wurde, hat das Recht auf eine gerichtliche Prüfung der Entscheidung. Der Sicherheitsausschuss will dies nun ändern. Der entsprechende Vorschlag zur Novelle des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern wurde vom Ausschussvorsitzenden Radek Koten eingebracht. Der Parlamentarier gehört der Partei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) an, die islamfeindlich ist. Koten sagte, die Änderung bedeute mehr Sicherheit für die Tschechische Republik:

„Unser Staat muss ein Instrument haben, um Terroristen auszuweisen genauso wie weitere Personen, die ihn schädigen wollen. Aktuell gelten 90 Tage Frist für die gerichtliche Überprüfung einer Ausweisung. Das sind 90 Tage, in denen der Betreffende weiter straftätig sein beziehungsweise aus dem Fokus der Strafgerichtsbarkeit verschwinden kann. Es gibt hierzulande viele Personen, von denen man nicht weiß, wer sie sind und was sie verüben könnten.“

Vít Rakušan  (Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Kritiker halten die geplante neue Regelung im Aufenthaltsrecht für verfassungswidrig. Magda Faltová leitet den Verein für Integration und Migration:

„Dies widerspricht dem Recht jedes Ausländers auf ein faires Verfahren. Das ist eines der Grundrechte, das die Verfassungsordnung hierzulande jedem Menschen garantiert. Eine solche Bestimmung würde gegen die Verfassung, die Rückführungsrichtlinie, die EU-Gesetze und die internationalen Verpflichtungen verstoßen.“

Der Abgeordnete der Bürgermeistervereinigung Stan, Vít Rakušan, ist Mitglied des Sicherheitsausschusses. Auch er kritisiert den Vorschlag seines Kollegen Koten:

Illustationsfoto: Ondřej Tomšů,  Radio Prague International
„Wenn die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung einer beliebigen Entscheidung nicht mehr gegeben ist, werden rechtsstaatliche Prinzipien ausgehebelt. Das macht bestimmte Menschen – in diesem Fall sind es Ausländer, beim nächsten Mal vielleicht jemand anderes – zu Bürgern zweiter Klasse.“

Als umstritten gilt zudem der Entwurf des Innenministeriums, sogenannte Sonderarbeitsvisa einzuführen. Mit diesen sollen Ausländer für höchstens ein Jahr nach Tschechien kommen und hierzulande arbeiten. Allerdings dürfen sie keine andere Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise einen Familiennachzug beantragen. Tomáš Jungwirth ist Jurist des Konsortiums von Hilfsorganisationen, die sich hierzulande um Migranten kümmern:

Illustrationsfoto: Lenka Žižková
„Wir fürchten, dass dies zu einem Anstieg illegaler Arbeit beiträgt. Das kann schwerlich im Interesse der Arbeitgeber liegen. Zudem richtet sich die Maßnahme gegen die Integration. Wenn die Arbeitgeber Arbeitskräfte aus dem Ausland herbringen wollen, dann müssen diese Menschen die Möglichkeit erhalten, sich hierzulande niederzulassen und in Würde zu leben.“

Laut dem Innenministerium liegt der Sinn der Sondervisa nicht in der Integration, sondern in einer kurzfristigen Zufuhr von Arbeitskräften. Ondřej Krátoška ist Sprecher des Ressorts:

„Die Sonderarbeitsvisa sollen helfen, den Mangel an Arbeitskräften in manchen Branchen und in jenen Zeiten aufzufangen, wenn die Nachfrage besonders hoch liegt. Diese Sonderarbeitsvisa dienen nicht zur Ansiedlung der Einwanderer, sondern sie sind für eine kurzfristige Migration gedacht.“

Zudem betont das Innenministerium, dass Ausländer, die in Tschechien leben wollen, mehrere Typen an Arbeitsvisa und Arbeitnehmerkarten in Anspruch nehmen könnten.