1948: Die Maschinerie der tschechoslowakischen Justiz setzt sich unter der Regie Moskaus in Bewegung

Josef Urválek (Foto: Tschechisches Fernsehen)

Ende November 1952 fand in Prag einer der grausamsten Schauprozesse in der Geschichte der Tschechoslowakei statt. Wegen angeblichen Hochverrats wurden elf zumeist ranghohe Vertreter des kommunistischen Regimes zu Tode verurteilt. Doch es war nicht der erste politische Prozess hierzulande und die hingerichteten Kommunisten stellten nur einen Bruchteil der Opfer dar, die nach der Machtergreifung der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei (KSČ / KPTsch) ihr Leben oder ihre Freiheit für viele Jahre verloren. Die gnadenlose Maschinerie der Justiz, in die tausende Menschen binnen kurzer Zeit gerieten, setzte sich unmittelbar nach dem Februar 1948 in Bewegung. Wie war dies möglich und wer gehörte zu der Armada der willigen Helfer?

Machtübernahme im Februar 1948  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
Das neue politische Establishment leitete direkt nach seiner Machtübernahme die - wie es hieß - Bereinigung des öffentlichen Lebens in die Wege. Die als wahre oder potentiell gefährliche Regimegegner eingestuften Menschen wurden ihrer Funktionen enthoben: in der Staatsverwaltung, in den wenigen genehmigten nichtkommunistischen Parteien, aber auch in Schulen, wissenschaftlichen Institutionen, Vereinen, Zeitungs- und Rundfunksredaktionen sowie vielen anderen Organisationen. Auf sie wartete unterqualifizierte, oft manuelle Arbeit, die Pensionierung oder die Emigration, und allzu oft ein Leben am Rande der Gesellschaft. Für die Besetzung der dann frei gewordenen Stellen waren nicht die Fachkenntnisse und Berufserfahrungen ausschlaggebend, sondern die Bereitschaft, dem neuen Regime zu dienen. Von den flächendeckenden Säuberungen blieben natürlich auch die gesetzgebende und die Recht sprechende Gewalt nicht verschont. Dazu der Rechtshistoriker Jan Kuklík:

Jan Kuklík  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
„Anfangs fand das kommunistische Regime keine besondere Unterstützung unter den Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten. Das Regime war daher bemüht, einige von ihnen durch neue Kader zu ersetzen, was aber nicht so schnell vonstatten ging. Im Lauf der Zeit passte sich allerdings ein Teil der Justizvertreter an, und wer sich nicht arrangierte, der musste gehen. Ihre Stellen wurden mit so genannten Arbeiterkadern besetzt, die in der Regel zweieinhalb Jahre lang in speziellen Schulen für Werktätige zu Richtern ausgebildet wurden. Bevor die Zahl dieser frischgebackenen Richter ausreichend hoch war, wurden die Berufsrichter durch Laien, so genannte Volksrichter, während eines Verfahrens kontrolliert.“

Politischer Großprozess  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
Ohne die kollaborierenden professionellen Richter hätte man aber, so Kuklík, die erste Etappe der politischen Gerichtsprozesse nicht beginnen können. In welcher Symbiose die Justiz mit der politischen Macht und ihrer Stütze, der Geheimpolizei StB, bald zu „koexistieren“ wusste, verdeutlichte in vollem Umfang der erste politische Großprozess:

Vor einem Sondergericht, offiziell als „Staatsgericht“ bezeichnet, stand am 31. Mai 1950 in Prag die erste Gruppe von insgesamt 650 Angeklagten, die faktisch zur gleichen Zeit landesweit verhaftet und in 36 Gruppen unterteilt wurden. In der ersten 13-köpfigen Gruppe, mit der das Regime seine massenhafte Abrechnung mit Andersdenkenden eröffnete, waren acht ehemalige Funktionäre der Nationalen Sozialistischen Partei (ČNSS), je zwei Sozial- und Christdemokraten sowie ein als Trotzkist abgestempelter Angeklagter vertreten.

Karel Trudák  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
Vor dem Gericht mit dem Vorsitzenden Karel Trudák, drei Prokuratoren und zwei sogenannten Arbeiterprokuratoren musste sich als erste Angeklagte Milada Horáková verantworten. In sorgfältig bis ins letzte Detail vorbereiteten Szenen dieses Gerichtsschauspiels wurde der ehemaligen Abgeordneten der sozialistischen Partei im Vorkriegsparlament die Hauptrolle zugewiesen. Offiziell hieß das Schauspiel „Prozess wegen zersetzender Verschwörung Dr. Horákovás gegen die Republik“.

Das Gericht legte der Angeklagten zur Last, Hochverrat und der Spionage aus Hass auf die volksdemokratische Republik im Auftrag der Nachrichtendienste der USA, Frankreichs, Englands und Jugoslawiens begangen zu haben. Diesen „Tatbestand“ stellten die Prokuratoren mit emotionsgeladenen Fragen in absurdeste Zusammenhänge. Der berühmt berüchtigte Josef Urválek:

Josef Urválek  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
„Wie würden die Arbeiter einer Fabrik, die verstaatlicht wurde, auf die Rückkehr des früheren Herrn Fabrikanten auf den Posten des Direktors reagieren, im Wissen, dass er sie wieder ausbeuten wird? Sagen Sie mir, ob die Arbeiter davon begeistert wären oder nicht.“

Mit dem ersten politischen Monsterprozess hierzulande zeigte das Regime unverhohlen seinen Willen, mit harter Hand zu regieren. Das 8-tägige Gerichtsverfahren wurde massiv in die Öffentlichkeit getragen und nach sowjetischem Vorbild als öffentlicher Prozess inszeniert. Im Publikum saßen sorgfältig ausgewählte Vertreter des Volkes, die auf staatliche Kosten aus verschiedenen Regionen mit Bussen nach Prag befördert wurden. In den Gerichtssaal wurden körbeweise Resolutionen gebracht, in denen ganze Belegschaften von Industriebetrieben, Ämtern und anderen Arbeitsstätten die Höchststrafe für die Angeklagten forderten. Durch Pressekommentare, Filmwochenschauen und nicht zuletzt auch durch die tägliche Berichterstattung des Tschechoslowakischen Rundfunks wurde die Bevölkerung einer massiven Gehirnwäsche unterzogen.

Zuschauer  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
Die im Gerichtssaal besprochenen Themen waren daher auch für die Ohren und Augen des Volkes in entlegenen Städten und Dörfern bestimmt. Unzählige Reportagen von Dorfplätzen, aus Betrieben oder direkt aus Familien, die am Radioapparat saßen, dokumentierten dies in Ton und Bild.

Eines der Themen war auch die Gefahr eines Krieges, der eine Änderung der weltpolitischen Verhältnisse herbeiführen würde. Hierzu die Frage des Prokurators Urválek an Milada Horáková:

„Was glauben Sie, auf wessen Seite würden sich die ehemaligen SS-Leute aus Deutschland stellen? Wissen Sie, dass es sie dort immer noch gibt? Dass sie sich in Vereinen organisieren?“

Milada Horáková  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
Horákovás Antwort, hierüber nicht informiert zu sein, kommentierte der Tschechoslowakische Rundfunk:

„Die Angeklagte behauptet, nichts zu wissen. Es sei ihr nicht bekannt, welche Position die Nazis und SS-Leute, für die sie den Boden durch ihre destruktive Tätigkeit vorbereitet hat, in einem Krieg gegen unser Volk einnehmen würden. Sie täuscht vor, es nicht zu wissen. Wir aber wissen es!“

Nur die wenigsten Tschechen und Slowaken wussten, dass die Fäden der politischen Säuberungen im Moskauer Kreml von Josef Stalin gezogen wurden. Mittels seiner Handlanger ließ er nicht nur im eigenen Land, sondern auch in den Satellitenstaaten der Sowjetunion ähnliche Prozesse veranstalten, zum Beispiel 1949 in Ungarn und Bulgarien. Als eine bedeutende Stütze der regierenden Kommunisten erwiesen sich die sowjetischen Berater, die in den jeweiligen Ostblockländern tatkräftig hinter den Kulissen agierten. Zitat:

Stalin  (Foto: U. S. Signal Corps,  Wikimedia Commons Free Domain)
„Stalin hat mich geschickt, um Prozesse zu organisieren, und ich darf keine Zeit verlieren. In die Tschechoslowakei bin ich nicht gekommen, um zu diskutieren, sondern um Köpfe rollen zu lassen. Entweder werden Tausende Köpfe rollen, oder man wird mich enthaupten.“

So knallhart und unmissverständlich äußerte sich einer der ersten von Stalin entsandten Berater, General Lichačev, über seine Mission in der Tschechoslowakei. Der Historiker Karel Kaplan:

„Die ersten zwei sowjetischen Berater kamen im Oktober 1949 in die Tschechoslowakei: Makarow und Lichatschew. Beide beteiligten sich davor in Ungarn an der Vorbereitung des Gerichtsprozesses gegen den zu Tode verurteilten Außenminister László Rajk. Aus ihrer Werkstatt stammte zum Großteil auch das Konzept für den ersten politischen Prozess in der Tschechoslowakei. Sie erarbeiteten die so genannten Fragenprotokolle, denen den einzelnen Fragen zugleich auch die zu erwartenden Antworten mehr oder weniger zu entnehmen waren.“

Foto: Jason Morrison,  Stock.xchng
Das in der Sowjetunion seit den 1930er Jahren umgesetzte Konzept diente hierzulande als Fundament für die so genannten Regiebücher, an die sich sowohl die Richter und Ankläger als auch die Angeklagten im Gerichtsverfahren zu halten hatten. Im Lauf der Zeit waren in der ČSR rund 50 sowjetische Berater tätig. Ihre Anwesenheit wurde geheim gehalten, eine Zeitlang sogar vor dem Innenminister des „Gastlandes“. Selbst ihre Bezeichnung als Berater war irreführend. In Wirklichkeit hatten sie das Sagen: angefangen bei der Auswahl der Richter und Prokuratoren bis hin zur Bestimmung von Verhörmethoden inklusive physischer und psychischer Druckausübung. Unter ihrer Regie mussten die Angeklagten vorgegebene Antworten wie im Theater auswendig lernen und sich zu ihrer – im Voraus festgelegten - Schuld bekennen.

Foto: Filip Jandourek,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Die Bilanz der am 8. Juni 1950 gefällten Urteile war erschreckend: Vier der 13 Angeklagten wurden zum Tode durch Erhängen verurteilt, eine davon war die 49-jährige Milada Horáková, vier wurden zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verdonnert und fünf kamen zwischen 20 und 25 Jahren hinter Gitter.

Wie am Fließband fanden weitere Prozesse statt. Staatsfeindliche „Elemente“ fand man zuhauf, zum Beispiel unter Geistlichen, unter tschechoslowakischen Piloten, die in den britischen Luftstreitkräften der RAF gekämpft hatten, unter anderen Armeeangehörigen oder unter Diplomaten. Um die Jahreswende 1950/1951 begann man auch, in den eigenen Reihen Ausschau nach Opfern zu halten. Geplant war eine große parteifeindliche Verschwörung, in der auch einige Spitzenpolitiker Hauptrollen spielen sollten. Ende November 1951 wurde unter anderem der Generalsekretär der kommunistischen Partei, Rudolf Slánský, verhaftet. Noch bis vor kurzem hatte er selbst Anweisungen für die Verhaftung Anderer gegeben, nun sollte auch er die von den sowjetischen Beratern ausgefeilten Verhörmethoden am eigenen Leibe zu spüren bekommen.

Rudolf Slánský  (Foto: Tschechisches Fernsehen)
Am 20. November begann in Prag der Prozess gegen die so genannte Slánský-Clique. Vor Gericht standen diesmal 14 Angeklagte, die…:

„Als trotzkistisch-titoistische, zionistische, bourgeoise-nationalistische Verräter und Feinde des tschechoslowakischen Volkes, der volksdemokratischen Gesellschaftsordnung und des Sozialismus ein staatsfeindliches Verschwörungszentrum im Dienst der US-amerikanischen Nachrichtendienste gründeten.“

Dass elf der Angeklagten Juden waren, war kein Zufall. Nachdem die Sowjetunion nicht mehr die Politik Israels beeinflussen konnte, war es für sie wichtig, Juden in ein möglichst negatives Licht zu stellen. Dem ehemaligen Vize des Außenhandelsminister Rudolf Margolius unterstellten die Prozesskonstrukteure die Behauptung, Mitglied einer jüdischen Freimaurerloge zu sein, obwohl er kein Jude war. In seiner vierstündigen Abschlussrede an die Richter donnerte der Chefprokurator Josef Urválek:

Rudolf Margolius  (Foto: Wikimedia Commons Free Domain)
„Möge Ihr Urteil wie eine eiserne Faust ohne das geringste Erbarmen zuschlagen. Es soll das Feuer sein, das dieses unverschämte verräterische Gesindel bis in die Wurzeln verbrennt.“

Das Gericht fällte elf Todesurteile und verhängte drei Freiheitsstrafen. Die elf Todeskandidaten wurden am 3. Dezember 1952 erhängt und ihre Asche noch am selben Tag auf Feldern in der Nähe von Prag verstreut. Ihre Abschiedsbriefe an Familienangehörige wurden nicht zugestellt.