275 Frauen wurden in Tschechien bisher für gesetzwidrige Sterilisierungen entschädigt

Bisher wurden 275 Frauen in Tschechien für gesetzwidrige Sterilisierungen entschädigt. Das Gesundheitsministerium erhielt seit dem vergangenen Jahr 630 Anträge, drei Viertel davon wurden erledigt. Dies teilte die Regierungsbevollmächtigte für die Roma-Minderheit, Lucie Fuková, am Sonntag mit. Die Roma-Organisationen beschwerten sich im vergangenen Jahr darüber, dass das Ministerium als Beleg für die Entschädigung nur die Patientenakte anerkennt. Die Regierungsbevollmächtigte für die Menschenrechte, Klára Šimáčková Laurenčíková, sagte vor kurzem gegenüber der Nachrichtenagentur ČTK, dass eine Beweisausweitung erwogen wird. Fuková will sich wegen eventueller Entschädigung für Sterilisierungen, die während der Existenz der Tschechoslowakei in der Slowakei durchgeführt worden sind, an ihren slowakischen Amtskollegen wenden.

Das Europäische Zentrum für die Rechte der Roma (ERRC) brachte 2004 den Verdacht zum Ausdruck, dass in der Tschechoslowakei vor allem bei den Roma-Frauen Zwangssterilisierungen durchgeführt worden sind. Viele Frauen meldeten sich anschließend beim Ombudsmann oder wandten sich an Gerichte. 2009 entschuldigte sich das damalige Kabinett für die rechtswidrigen Schritte. Seit dem vergangenen Jahr können die Opfer eine Entschädigung vom Staat beantragen. Personen, die sich zwischen dem 1. Juli 1966 und dem 31. März 2012 einer Sterilisierung unterzogen, ohne sich frei entschieden und Informationen über die Auswirkungen bekommen zu haben, können vom Staat 300.000 Kronen (12.776 Euro) bekommen.