Bauern müssen wegen BSE nicht mehr ganze Herden schlachten

Eine gute Nachricht für die Viehzüchter hierzulande hat der tschechische Agrarminister Jaroslav Palas von seinen Verhandlungen am Dienstag in Brüssel mitgebracht: Beim Auftreten der BSE-Krankheit, also des Rinderwahnsinns, muss nicht mehr sofort die ganze Viehherde geschlachtet werden.

Jaroslav Palas in Brüssel  (links) Foto: CTK
Die EU-Kommission ist somit einer Petition der tschechischen Bauern entgegengekommen. Die gefährdeten Kühe, die in einer Herde mit dem erkrankten Tier gelebt haben, können nun weiter Milch produzieren und werden erst im Alter geschlachtet. Minister Palas gibt die Begründung:

"Es wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Milch nicht kontaminiert werden kann. Die neue Vorgehensweise, wie wir sie mit der EU-Kommission vereinbart haben, ist daher möglich und sie wird dazu beitragen, dass unsere Landwirte wesentlich niedrigere Gewinneinbußen erleiden müssen."

Die Bauern müssen allerdings eine genaue Evidenz über die Tiere führen, und diese dürfen nicht über die Grenze transportiert werden. Der Vorsitzende der Agrarkammer in Usti nad Orlici, Viehzüchter Oldrich Zdarsky, sieht in dieser Bedingung kein Problem, da ihm zufolge jeder gute Wirtschafter eine Übersicht über seine Herde führe. Er schätzt die Nachricht positiv ein, bemerkt jedoch, dass die Schlachtung der Herde letztlich nur verzögert werde:

"Die Schlachtung wird nur zeitlich verschoben. Dies bedeutet, dass der Züchter einen nicht so großen Schaden erleidet, da er keinen Ausfall in der Milchproduktion haben wird. In einem bestimmten Zeithorizont muss die Milchkuh allerdings doch getötet werden."