Chef des Verfassungsgerichts: Präsident handelt verfassungswidrig

Die Untätigkeit von Präsident Miloš Zeman in Sache der Abberufung von Kulturminister Antonín Staněk (Sozialdemokraten) sei verfassungswidrig, meint der Vorsitzende des tschechischen Verfassungsgerichts Pavel Rychetský. Er sagte dies in einem Gespräch gegenüber dem Inlandssender des Tschechischen Rundfunks am Donnerstag.

Wenn der Premier die Abberufung eines Ministers vorschlage, gebe die tschechische Verfassung dem Staatspräsidenten keinen Raum zu Verhandlungen und zu einer Ja-Nein-Entscheidung. Das Staatsoberhaupt habe die Pflicht, einem solchen Antrag unverzüglich stattzugeben, so Rychetský. Es handle sich nicht um eine Kompetenz des Präsidenten, sondern um eine Pflicht des Staatsoberhauptes, betonte der Verfassungrichter.