Senat will gegen Präsident klagen

Václav Láska (der dritte von rechts) Foto: ČTK/Ondřej Deml
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Der Senat hat den Entwurf für eine Verfassungsklage gegen Präsident Miloš Zeman gebilligt. Die Parlamentarier werfen dem Staatsoberhaupt schwere Verstöße gegen das tschechische Grundgesetz vor. Ob sich das Verfassungsgericht aber tatsächlich mit den Anschuldigungen befassen wird, ist weiterhin unklar.

Václav Láska  (der dritte von rechts) Foto: ČTK/Ondřej Deml

Miloš Zeman und Andrej Babiš  (Foto:  Jiří Ovčáček/Twitter)
Insgesamt acht mutmaßliche Verstöße des Präsidenten gegen die Verfassung umfasst die Klage der Senatoren. Ausschlaggebend für die Initiative war die angebliche Beeinflussung der Justiz durch das Staatoberhaupt und Angestellte der Präsidialkanzlei. Die Parlamentarier werfen Staatspräsident Miloš Zeman zudem vor, unerlaubt die Abberufung und Ernennung von Regierungsmitgliedern zu verzögern. Damit spielen sie unter anderem auf das seit mehreren Wochen andauernde Hin und Her um den Austausch des Kulturministers an. Ein weiterer Vorwurf lautet, das Staatsoberhaupt handle im Widerspruch zur offiziellen Außenpolitik Tschechiens. Des Weiteren wird in der Klage kritisiert, Zeman habe 2013 eine Beamtenregierung ernannt, obwohl im Parlament die Mehrheit für ein reguläres Kabinett bestand. In mehreren Fällen habe sich das Staatsoberhaupt dafür eingesetzt, dass eine Regierung ohne das Vertrauen des Parlaments regieren konnte, heißt es weiter.

Der Text wurde von der Fraktion für liberale Demokratie – Senator 21 verfasst. Fraktionschef Václav Láska begründete vor Journalisten, warum die Klage gleich acht Fälle mutmaßlich verfassungswidrigen Handelns enthält:

„Sollte das Verfassungsgericht der Klage stattgeben, würde der Staatspräsident automatisch seines Mandats enthoben. Zwischen dem Tatbestand und dieser einzig möglichen Folge muss Ausgewogenheit herrschen. Zudem soll vor dem Verfassungsgericht und vor der Öffentlichkeit gezeigt werden, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um eine systematische Haltung des Staatspräsidenten. Er verstößt prinzipiell gegen das Grundgesetz und bemüht sich durchgehend, ein Präsidialsystem in Tschechien einzuführen. Das lässt sich nicht anhand nur eines Falls beweisen, dafür sind mehrere Punkte nötig.“

Jiří Růžička  (Foto: Archiv TOP 09)
48 der 75 anwesenden Senatoren haben für den Entwurf gestimmt. Es sind hauptsächlich Parlamentarier der konservativen und liberalen Oppositionsparteien. Damit erhielt die Verfassungsklage drei Stimmen mehr als erforderlich. Gegen den Entwurf hoben wiederum die Senatoren von der Partei Ano die Hand sowie die meisten Sozialdemokraten. Aber auch unter den oppositionellen Senatoren gab es Kritiker am Entwurf. Der Senatsvizevorsitzende Jiří Růžička von der Fraktion Top 09 / Stan hat ihn nicht unterstützt:

„Viele Vorwürfe beziehen sich auf die vergangene Amtsperiode von Präsident Zeman. Wir sind nicht berechtigt, diese Sachen nachträglich zu behandeln.“

Die Klage wird allerdings nur beim Verfassungsgericht eingereicht, wenn sie von mindestens drei Fünfteln der Parlamentarier im Abgeordnetenhaus unterstützt wird. Das gilt angesichts der Kräfteverteilung in der unteren Kammer als unwahrscheinlich. Trotzdem habe die Klage nach der Meinung der Mehrheit der Senatoren Sinn. Jaroslav Doubrava von der Wählerinitiative Severočeši:

Miloš Zeman  (Foto: Michaela Danelová / ČRo)
„Wir haben versprochen, über die Einhaltung der Verfassung zu wachen. Und darum geht es in diesem Fall. Wir dürfen nicht vorwegnehmen, wie sich das Abgeordnetenhaus dazu stellt. Wir sind der Meinung, dass das Grundgesetz verletzt wird.“

Präsident Miloš Zeman wies die Vorwürfe bereits im Juni zurück und bezeichnete die Verfassungsklage als dumm. Sein Sprecher Jiří Ovčáček sagte dazu nach der Billigung durch den Senat am Mittwoch:

„Die Klage bedeutet aus faktischer Sicht gar nichts. Denn die Chance, dass sie auch vom Abgeordnetenhaus gebilligt wird, ist gleich Null. Hinsichtlich des Inhalts hat sie mit der Verfassung der Tschechischen Republik nichts zu tun. Der Text ist ein politisches Pamphlet.“

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat nun drei Monate Zeit, um sich zum Entwurf der Verfassungsklage zu äußern.