Entschädigung der Zwangsarbeiter

Tschechen die während des 2. Weltkrieges zu Zwangsarbeit ins Deutsche Reich deportiert wurden erhalten nach zähen multilateralen Verhandlungen von deutscher Seite endlich eine Entschädigung. Am kommenden Montag wird in Berlin die Vereinbarung zur Entschädigung besiegelt, Unterzeichner der Abschlusserklärung sind die deutsche und amerikanische Regierung, Polen, Russland, die Tschechische Republik, die Ukraine, Weissrussland, Israel sowie die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft und die beteiligten US Anwälte.

Tschechen die während des 2. Weltkrieges zu Zwangsarbeit ins Deutsche Reich deportiert wurden erhalten nach zähen multilateralen Verhandlungen von deutscher Seite endlich eine Entschädigung. Am kommenden Montag wird in Berlin die Vereinbarung zur Entschädigung besiegelt, Unterzeichner der Abschlusserklärung sind die deutsche und amerikanische Regierung, Polen, Russland, die Tschechische Republik, die Ukraine, Weissrussland, Israel sowie die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft und die beteiligten US Anwälte.

An einer Pressekonferenz im tschechischen Aussenministerium gab der tschechische Verhandlungsführer Jiri Sitler Details über die langwierigen Entschädigungsgespräche bekannt:

"Grundsätzlich sollen nach dem deutschen Gesetz Menschen entschädigt werden, die zu Zwangsarbeit ins Deutsche Reich deportiert wurden und dort in Gefängnishaftbedingungen oder anderen besonders schweren Bedingungen inhaftieret waren. In der Begründung des Gesetzes ist nun explizit erwähnt, dass Tschechen diese Haftbedingungen nicht nachweisen müssen, weil sie einer ethnisch verfolgten Gruppe angehörten, die durch die nazistischen Rassengesetze als solches bereits diskriminiert wurden. Die Tschechen müssen also nur den Umstand belegen, dass sie als Zwangsarbeiter eingesetzt wurden, ohne Angabe der Haftumstände."

Die tschechische Seite musste im Gesetz einige Punkte durchsetzen, da ansonsten tschechische Opfer benachteiligt worden wären. So gilt beispielsweise die Kleine Festung von Theresienstadt nach dem Bundesentschädigungsgesetz aus den 50 er Jahren nicht als Konzentrationslager, auch wenn dort vergleichbare Haftbedingungen herrschten. Entschädigt werden neuerdings also auch tschechische Opfer die auf dem Territorium des Protektorats in entsprechenden Konzentrationslagern inhaftiert wurden. Nicht durchsetzen konnten die Tschechen, dass Zwangsarbeiter die im Protektorat in der Waffenindustrie eingesetzt wurden eine finanzielle Entschädigung erhalten, Bedingung dafür ist nämlich die Deportation nach Deutschland. An der Pressekonferenz wies der Vorsitzende der ehemaligen politischen Gefangenen Oldrich Stransky darauf hin, dass man mit dem Verlauf und den Ergebnissen der Verhandlungen zwar zufrieden sei, das diese aber auch sehr schmerzhaft gewesen wären, ähnlich sieht es das Delegationsmitglied Jan Sechter vom Aussenministerium.