Europäischer Gerichtshof schränkt Führerschertourismus in der EU ein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den so genannten Führerschein-Tourismus mit einem neuen Urteil stark eingeschränkt. In der Vergangenheit passierte es, dass deutsche Verkehrssünder sich nach dem Entzug ihres Führerscheins einfach Ersatz in Tschechien oder in Polen besorgten. Die deutschen Behörden müssten eine Fahrerlaubnis aus anderen EU-Staaten nur unter bestimmten Bedingungen anerkennen, erklärten die obersten EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg. Allerdings ist es nach Ansicht des Gerichtshofes für die Sicherheit des Straßenverkehrs unerlässlich, dass die Führerschein- Inhaber nur einen einzigen ordentlichen Wohnsitz haben. Deutschland könne die Anerkennung der tschechischen Führerscheine deshalb ablehnen, wenn aus der Fahrerlaubnis selbst oder aus Informationen der tschechischen Behörden hervorgehe, dass die Inhaber nicht in Tschechien leben.