Fischern werden durch Kormorane verursachte Schäden ersetzt

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Den tschechischen Fischern werden die Schäden ersetzt, die durch Kormorane auf den von ihnen bewirtschafteten Teichen verursacht wurden. Das geschieht auf der Basis einer Novelle über die Gewährleistung von Schadensersatz, und zwar dann, wenn der Schaden durch bestimmte und besonders geschützte Lebewesen hervorgerufen wird. Das vom Parlament gebilligte Gesetz wurde am Donnerstag von Präsident Miloš Zeman unterzeichnet.

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Laut der Gesetzesnovelle erhalten die Fischer für ihre Zuchtverluste eine Entschädigung für das vergangene, das laufende und das nächste Jahr. Die Vorlage korrigiert damit die Fassung einer früheren Novelle, in der ebenso eine Entschädigung für die genannten drei Jahre vorgesehen war. Die Fischer hätten der ehemaligen Version zufolge indes kein Geld bekommen, weil sie vom Finanzministerium nicht anerkannt wurde. Das wollte die Entschädigung nicht zahlen, weil einige Passagen in der Gesetzesfassung unklar waren.

Das Parlament hat deshalb in der neuen Fassung ausdrücklich festgelegt, dass sich das Gesetz ausschließlich auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 bezieht und dass die Schäden durch den Großen Kormoran verübt sein müssen. Für das vergangene und das laufende Jahr erhalten die Fischer daher eine 100-prozentige Kompensation der von ihnen nachgewiesenen Schäden. Für das kommende Jahr gilt eine Zahlung von 80 Prozent des erwiesenen Schadens.

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Dem Gesetzentwurf liegt die Annahme zugrunde, dass es gelingt, den Bestand an Großen Kormoranen Schritt für Schritt einzugrenzen. Weil der Kormoran zu den besonders geschützten Tieren zählt, ist sein Bestand in den letzten Jahren nicht nur gewachsen, sondern er hat überhandgenommen. In Tschechien leben derzeit Zehntausende von diesen Vögeln. Der Schaden, den sie den Fischern zufügen, soll angeblich bei täglich 1,5 Kilogramm Fisch je Exemplar liegen. Dies behaupten jedenfalls die Autoren der Gesetzesnovelle.