Geflügelzüchter können eine finanzielle Kompensation beantragen

Züchter, deren Geflügelzucht wegen Vogelgrippegefahr liquidiert werden musste, können binnen sechs Wochen eine finanzielle Kompensation beantragen. Mit einem Beleg über die Zahl der wegen Ansteckungsgefahr liquidierten Tiere können sich die Züchter an Agraragenturen oder an das Landwirtschaftsministerium wenden. Eine finanzielle Kompensation wird den Züchtern aus der Staatskasse bezahlt. Tschechien kann danach einen EU-Beitrag beantragen.