Gericht hebt Urteile im Hauptverfahren zum Methanol-Skandal auf

Das Obergericht in Olomouc / Olmütz hat die Urteile gegen sieben Angeklagte im Hauptverfahren des sogenannten Methanol-Prozesses aufgehoben. Ihre Fälle müssen nun erneut vom Kreisgericht in Zlín behandelt werden. Das Obergericht will die Aufhebung der Urteile erst begründen, wenn die Angeklagten benachrichtigt sind. Die sieben Männer waren zu Haftstrafen zwischen 8 und 21 Jahren verurteilt worden, weil sie an der Herstellung und Distribution tödlichen Alkohols beteiligt waren. Der Methanol-Skandal war im September 2012 bekannt geworden, insgesamt sind in Tschechien 38 Menschen nachweislich an den Folgen des Genusses von gepanschtem Schnaps gestorben, weitere 79 haben teils schwere gesundheitliche Schäden davongetragen.

Im Hauptverfahren des Methanol-Prozesses wurden im vergangenen Mai zehn Beteiligte verurteilt. Bei einem Mann ist das Urteil bereits rechtkräftig, neun sind in Berufung gegangen. Die zwei verbleibenden Berufungsfälle will das Obergericht am 4. Februar verhandeln.

Autor: Till Janzer