Gerichtsurteil: Krankenhaus muss Roma-Frau für Zwangssterilisation entschädigen
Im Fall von Zwangssterilisationen von Roma in tschechischen Krankenhäusern ist erstmals einer Klägerin eine Entschädigung zugesprochen worden. Das Kreisgericht im nordmährischen Ostrava / Ostrau entschied, dass ein örtliches Krankenhaus einer 30-jährigen Frau eine halbe Million Kronen (18.000 Euro) zahlen muss, weil es sie vor zehn Jahren gegen ihren Willen sterilisieren ließ. Der Eingriff war parallel zu einer Geburt per Kaiserschnitt vorgenommen worden, ohne dass die Frau vorher umfassend informiert wurde. Rund 90 Fälle von Sterilisationen von Roma-Frauen aus der Zeit nach der Wende von 1989 werden derzeit vor tschechischen Gerichten behandelt.