Kabinett berät Gesetzesänderung zu Entlastung der Bürgerinitiativen
Am Montag wird sich das tschechische Kabinett mit einem Vorschlag zur Gesetzesänderung befassen, die sich eine Minderung der bürokratischen Belastung der Bürgerinitiativen zum Ziel setzt. Damit soll die vor einem Jahr verabschiedete Gesetzesnovelle zum Vereinigungsrecht wieder korrigiert werden. Auf ihrer Grundlage sind alle 66.000 tschechischen Vereinigungen verpflichtet, bis Juli 2009 die Bezeichnung "Bürgerinitiative" in ihrem offiziellen Namen zu haben. Da die Erfüllung dieser Bedingung einen enormen finanziellen Aufwand für die meisten der Organisationen bedeuten würde, haben Vertreter aller Abgeordnetenhausausschüsse die Aufhebung dieser Pflicht mittels einer Gesetzesnovelle initiiert.