Kabinett reformiert Abgaben für Selbstständige

Foto: Tomáš Adamec, Archiv des Tschechischen Rundfunks

Ab 2021 sollen Selbstständige die Möglichkeit einer Pauschale für Steuern und Sozialabgaben haben. Dies soll vor allem Kleinunternehmer entlasten.

Foto: Tomáš Adamec,  Archiv des Tschechischen Rundfunks

Die Regierung will Selbstständigen mit Umsätzen von jährlich maximal einer Million Kronen (39.000 Euro) das Leben einfacher machen. Ab 2021 können sie nämlich einen statt drei Tarife für die Abgaben an Staat und Versicherungen wählen. Statt jeweils einem eigenen Satz für Steuern, Kranken- und Sozialversicherungen soll nur noch ein Betrag von monatlich 5.500 Kronen (213 Euro) für alle drei Abgaben fällig werden. Die Reform wird von der Regierungskoalition sowie einer Mehrheit der Abgeordneten der Opposition unterstützt.

Alena Schillerová  (Foto: ČTK / Vít Šimánek)
Ursprünglich sollten die Beiträge für die Sozialversicherung für Kleinunternehmer steigen. Mit dem Pauschalbeitrag verzichtet der Staat nun auf zusätzliche Steuereinnahmen, wobei ein großer Teil der Pauschale in die Altersvorsorge der Selbstständigen fließt. Konkret gehen 3000 Kronen (116 Euro) vom Gesamtbetrag an die Rentenkasse, 2400 Kronen (93 Euro) an die Krankenversicherungen und 100 Kronen (vier Euro) an die Staatskasse. Fraglich ist jedoch ob durch die festgelegte Höhe der Ausgabe eine ausreichende Altersvorsorge gesichert werden kann.

Ein Vorteil der Pauschale soll zudem sein, dass die betroffenen Kleinunternehmer bürokratisch entlastet werden. Laut Finanzministerin Alena Schillerová soll für sie nämlich die Pflicht entfallen, jährliche eine Steuererklärung abzugeben.

Unklar ist jedoch weiterhin, ob Selbstständige in dem neuen Pauschalsystem auch steuerliche Vergünstigungen geltend machen können. Unter anderem die Piraten fordern, dass wenigsten der Kinderfreibetrag in Höhe von rund 1300 Kronen (50 Euro) monatlich auch weiterhin für diese Kleinunternehmer gilt. Das Finanzministerium lehnt dies jedoch ab.