Kommunistische Hochschulsäuberung: Späte Entschädigung für die Opfer?

Februar 1948

Dieser Tage steht in Tschechien wieder einmal die Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit auf der Agenda der offiziellen Politik. Im konkreten Fall geht es um einen Gesetzesvorschlag zur finanziellen Entschädigung von Menschen, die zwischen 1948 und 1989 aus politischen Gründen die Universität verlassen mussten. Gerald Schubert berichtet.

Nadezda Kavalirova
Sowohl ehemalige Studenten als auch ehemalige Universitätslehrer würden in den Genuss der Entschädigung kommen, die eine Gruppe von Abgeordneten der regierenden Sozial- und Christdemokraten, aber auch der oppositionellen Bürgerdemokraten vorgeschlagen hat. 100.000 Kronen, das sind etwas mehr als 3000 Euro, sollten jedenfalls all die bekommen, die sich einst gegen das kommunistische Regime gestellt hatten und deshalb von der Hochschule flogen. So wie Nadezda Kavalirova, die am Tag der kommunistischen Machtergreifung, also am 25. Februar 1948, an einer antikommunistischen Demonstration teilnahm und später ihr Medizinstudium abbrechen musste:

"Nur ganz wenigen ist es gelungen, ins Ausland zu gehen und dort fertig zu studieren. Das wurde verhindert, und wir mussten untergeordnete, schlecht bezahlte Arbeit verrichten. Das soll jetzt durch diesen Vorschlag ausgeglichen werden", sagt Kavalirova.

Finanzminister Bohuslav Sobotka
Der Gesetzesvorschlag fand jedoch am Mittwoch nicht die Unterstützung der tschechischen Regierung. Der Vizepremier und Finanzminister Bohuslav Sobotka erklärt warum:

"Vor allem deshalb, weil der Vorschlag auf einem sehr schwachen Niveau formuliert wurde. Denn ich glaube, es wäre überaus schwierig, den Kreis der Betroffenen wirklich gerecht zu definieren."

Anders sieht das der christdemokratische Abgeordnete Vladimir Riha, einer der Autoren des neuen Gesetzesentwurfs:

"Es gibt sehr wohl Leute, die einen schriftlichen Bescheid über den Ausschluss von der Universität haben. Laut unserem Vorschlag sollte es außerdem möglich sein, auch die Aussagen von mindestens zwei Wissenschaftlern als Beweise heranzuziehen, oder auch schriftliche Zeugnisse wie etwa die Beschreibung der Ereignisse in der Literatur."

Das Abgeordnetenhaus wird trotz der negativen Stellungnahme der Regierung über die Vorlage verhandeln. Im Mai wurde ein ähnlicher Vorschlag in erster Lesung abgelehnt. Das Ergebnis war damals jedoch sehr knapp.