Kupkas „Form in Blau“ – für Rekordsumme versteigert, Ausfuhr nicht erlaubt

„Form in Blau“

Im April 2012 ging das Bild des tschechischen Malers František Kupka für den Rekordpreis von umgerechnet 2,3 Millionen Euro über den Tisch. Ein anonymer Bieter aus dem Ausland hatte das berühmte Gemälde „Form in Blau“ bei einer Auktion ersteigert. Nun hat eine Kommission des Kulturministeriums entschieden, dass Kupkas Meisterwerk zum nationalen Kulturerbe der Tschechischen Republik zählt. Nun droht ein Gerichtsverfahren.

„Form in Blau“  (Foto: Magdalena Hrozínková)
Die Geschichte beginnt mit einer E-Mail: Vladimír Lekeš, Geschäftsführer eines Auktionshauses, wollte Kupkas „Form in Blau“ versteigern. Das Gemälde war Teil der Waldes-Sammlung, die im Paket als tschechisches Kulturdenkmal gelistet war. Lekeš fragte beim Nationalen Denkmalschutzamt nach, ob „Form in Blau“ auch als einzelnes Werk ein Kulturdenkmal sei. Die Direktorin des Amts, Naděžda Goryczková, antwortete in besagter Mail, dass das Bild kein geschütztes Gut sei, allerdings sei sie nicht die einzige, die darüber zu entscheiden habe. Lekeš war mit der Antwort zufrieden und brachte das Bild unter den Hammer. Als der Käufer das Gemälde an ein Museum in Wien ausleihen wollte, meldete sich jedoch im September 2012 das tschechische Kulturministerium. Die Sprecherin des Ministeriums Markéta Ševčíková:

Markéta Ševčíková  (Foto: Archiv des Tschechischen Rundfunks)
„Wir gehen vom Stand des 7. Mais 1997 aus. Damals war das Bild Teil einer Sammlung, die als Komplettpaket zum Kulturdenkmal erklärt wurde. Unsere Kunsthistoriker, aber auch die Experten des Denkmalschutzamts und der Nationalgalerie haben nun die aktuelle Situation beurteilt. Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass es zwischen der Entscheidung 1997 und dem Verkauf 2012 zu keiner Änderung gekommen ist, daher bleibt das Bild ein Kulturdenkmal.“

Die Konsequenz ist, dass das Bild die Tschechische Republik nicht verlassen darf, egal wem es gehört. Diese Entscheidung brachte das Auktionshaus Adolf Loos Apartment and Gallery in Schwierigkeiten, schließlich fürchtete die Gesellschaft Schadensersatzansprüche des Käufers. Vladimír Lekeš legte deswegen Einspruch gegen die Entscheidung beim Ministerium ein. Den Einspruch gründete er auf die Information des Nationalen Denkmalamtes, die er in der Mail vor der Auktion erhalten hatte. Die Direktorin des Amtes, Naděžda Goryczková, verteidigt sich:

Naděžda Goryczková  (Foto: Matěj Pálka,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
„Es hat sich in diesem Fall um keinen offiziellen Standpunkt gehandelt.“

Der Auktionator legte nach: Angeblich habe ihm das Ministerium zugesichert, den Denkmalschutz des Bildes prüfen zu lassen und ihn dann aufzuheben. Dazu entgegnet Goryczková:

„Das Gesetz sagt hier eindeutig, dass neue Umstände eintreten müssen. Zuständig sind dafür die wissenschaftlichen Mitarbeiter für das bewegliche Kulturgut. Sie haben mir erklärt, dass sie eine Möglichkeit sähen, den Denkmalschutz aufzuheben. Daher habe ich Lekeš zunächst zugesagt, dass das Denkmalschutzamt den Schutz aufheben könnte. Nach gründlicher Auswertung des Gesetzes aber sind die Fachleute dann zu der Überzeugung gelangt, dass eine Aufhebung doch nicht möglich sei.“

Vladimír Lekeš  (Foto: ČT 24)
Auf Grundlage dieser Informationen hat nun die Schiedskommission des Kulturministeriums die Berufung des Auktionators Lekeš abgelehnt – damit bleibt das Bild „Form in Blau“ in der Liste der Kulturdenkmäler und darf das Land nicht verlassen. Einspruch gegen diese Entscheidung ist nicht mehr möglich. Vladimír Lekeš kündigte daraufhin an, das Ministerium oder das Denkmalschutzamt auf Schadensersatz zu verklagen. Er gehe nämlich fest davon aus, dass der Käufer von Kupkas Gemälde dieses nun zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern werde.