Mangel an Hygiene und zu viel Stoff? Burkini-Streit in Tschechien
Čestlice ist eigentlich ein recht beschaulicher Vorort von Prag. Die Gemeinde zieht vor allem mit seinem großen Hallenbad viele Besucher an, zumindest bis jetzt. Denn ein Foto von einer Frau in Burkini im Aquapalace Čestlice hat eine Welle des Hasses in sozialen Netzwerken ausgelöst und zu Boykottaufrufen geführt.
„Angeblich darf man mit einer lockeren Badehose oder Bade-Shorts nicht ins Wasser. Mit einer Terroristen-Tracht aber anscheinend schon.“
Darauf folgte eine Welle von bösartigen Beiträgen von Anwendern des sozialen Netzwerks, die das Ganzkörper-Badegewand ablehnen. Die meisten bezweifelten, dass die Burkinis hygienisch seien.
Es handele sich um Gäste des zum Areal gehörenden Hotels, die jedoch bereits abgereist seien, so ein Pressesprecher des Aquapalace Čestlice. Ansonsten stellen sich Betreiber hinter ihre Badegäste, wie sie in einer Erklärung auf ihrer Facebook-Seite klarmachen:„Unsere Bademeister kontrollieren durchgehend, ob die Schwimmbekleidung unserer Badegäste den gültigen Standards entspricht. Alle Gäste müssen dementsprechend gewisse Hygienestandards erfüllen. […] Der Burkini ist aus einem Material angefertigt, das absolut zum Baden geeignet ist. Es handelt sich um einen weltweiten Trend, der mittlerweile auch in unserem Haus üblich geworden ist. Die betreffenden Kundinnen haben gegen keinerlei Regeln verstoßen.“
Zahlreiche Badegäste schlossen sich dem Standpunkt des Hallenbades an und bekräftigten, dass sie ebenfalls kein Problem mit dem Burkini hätten. Und auch das zuständige Gesundheitsamt will gegen die umstrittene Badebekleidung nicht prinzipiell vorgehen. Dort ist nämlich bereits eine Beschwerde wegen der betreffenden Badetracht eingegangen:
„Unsere Behörde wird sich nicht mit diesem Fall beschäftigen, da er nicht in unserer Kompetenz liegt. Wir sind ausschließlich für die Überprüfung der Wasserqualität zuständig.“
In diesem Fall liege kein Verstoß vor, so die Sprecherin des Amtes in der dem Tschechischen Rundfunk vorliegenden Verlautbarung. Dennoch liege es im Ermessen der jeweiligen Schwimmbadbetreiber, ob sie durch den sogenannten Burkini die Hygiene ihrer Einrichtung bedroht sehen. Die Schwimmbäder könnten Beschränkungen betreffend die Badebekleidung in ihrer Hausordnung festschreiben und gegebenenfalls Badegäste abweisen, so eine Vertreterin des Gesundheitsamtes.
Als Reaktion darauf hat der Tschechische Rundfunk eine Umfrage unter den Schwimmbädern in Tschechien gestartet. Das Ergebnis war dabei eindeutig: Ein Badeanzug, der den gesamten Körper bedecken würde, sei insgesamt nicht zulässig, hieß es fast einstimmig von Vertretern der tschechischen Hallen- und Freibäder von Františkové Lázně / Franzensbad bis Brno / Brünn. Jedoch geben die meisten Häuser zu, dass sie bisher noch nicht mit einem Burkini konfrontiert gewesen seien.