Neue StVO: Geschwindigkeitsüberschreitungen werden strikt geahndet

So wie alljährlich üblich haben ab dem 1. Juli in Tschechien die landesweiten Schulferien und damit auch die Haupturlaubszeit für Familien mit Kindern begonnen. Das ist in der medialen Berichterstattung in der Regel auch immer die Zeit des so genannten Sommerlochs, also eine an Themen nicht gerade herausragende Periode. In diesem Jahr aber ist das hierzulande anders: Die immer noch erfolglosen Verhandlungen zur Bildung einer neuen Regierung und die zu Monatsbeginn eingeführte neue Straßenverkehrsordnung (StVO) prägen die Titel-Schlagzeilen. Mit der Situation auf Tschechiens Straßen hat sich einmal mehr Lothar Martin befasst.

Die Dinge besonders gründlich zu tun, dieses Image hatte man bisher immer den Deutschen zugesprochen. Bezüglich des neuen Verkehrsgesetzes aber, so scheint es, wollen ihnen die Tschechen bald in Nichts mehr nachstehen. Denn galt früher hierzulande das ungeschriebene Gesetz, Geschwindigkeitsverstöße erst ab einer Überschreitung von 10 km/h aufwärts zu ahnden, so wird ein solches Vergehen seit dem 1. Juli nahezu kompromisslos und mit null Toleranz Abweichung bestraft. Ganz zu schweigen davon, dass sich mit den meisten Polizisten nicht mehr über das Strafmaß verhandeln lässt, sondern es für schon geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen Geldstrafen von 1000 Kronen aufwärts und zuzüglich zwei Strafpunkte hagelt. Insbesondere die Vertreter der Städtischen Polizei machten bereits gern und häufig von der Härte des Gesetzes Gebrauch, weshalb sie sich nun - nach nur neun Tagen, in denen die neue StVO bisher zur Anwendung kam - auch den Zorn der Otto Normalverbraucher unter den Autofahrern zugezogen haben. Denn diese monieren - vermutlich nicht ganz zu Unrecht -, dass sowohl bei den Radargeräten als auch bei den Fahrzeugtachometern eine technisch bedingte Abweichung zulässig sein müsse, um nicht für jede "Erbsenzählerei" zur Kasse gebeten werden zu müssen. In ihrem Missmut über die strenge Geschwindigkeitsauslegung springt ihnen mittlerweile mit Jan Knezinek auch ein Vertreter des Verkehrsministeriums zur Seite:

"Sie können sich ganz gewiss beschweren, denn sie können nach Aushändigung des Strafzettels durch den Verkehrspolizisten eine Beschwerde beim zuständigen Kreisamt oder beim Verkehrsministerium einreichen. Insbesondere dann, wenn offenkundig ist, dass die Geschwindigkeitsmessung nicht im Einklang mit dem Gesetz ablief und eine mögliche Abweichung nicht in Betracht gezogen wurde."

Die Abweichung, die je nach Messgerät und Messverfahren derzeit heiß diskutiert wird, sind drei Kilometer pro Stunde, die man als Toleranzpuffer nun gern zurück hätte, um bei Radarkontrollen nicht dauernd streiten und während der Fahrt nicht ständig auf den Tachometer schauen zu müssen. Unverkennbar ist jedoch, dass Tschechiens Autofahrer bis auf nur noch ganz wenige Ausnahmen in Ortschaften die maximale Geschwindigkeit von 50 km/h einhalten und nicht wenige von ihnen auf Autobahnen mit 120 km/h zur Sicherheit noch um zehn Stundenkilometer unter der Obergrenze bleiben. Die Konsequenz des neuen Gesetzes hat sich also, wie auch die Unfallstatistik beweist, fürs erste ausgezahlt. Dass man nach dem gründlichen Schnitt zum 1. Juli nun aber nicht in das andere Extrem fallen darf, sondern Verkehrsteilnehmer und Verkehrsbeobachter noch ihre beiderseits anerkannten härteverträglichen "Spielregeln" finden müssen, damit befasst sich unter anderem auch unser heutiger "Schauplatz" im zweiten Teil der Sendung.