Neues Gesetz räumt Bankkunden mehr Rechte ein

Seit Sonntag muss eine Banküberweisung in Tschechien innerhalb von zwei Tagen erledigt sein. Das regelt ein neues Gesetz zum Zahlungsverkehr, das am 1. November in Kraft getreten ist. Ein kurzer Überblick über einige Vor- und Nachteile des Gesetzes für den Verbraucher.

„Die Novelle zum Gesetz über den Zahlungsverkehr ist insbesondere für die Banken selbst sehr wichtig, denn sie vereinheitlicht die Richtlinien des Zahlungsverkehrs in den Ländern der Europäischen Union.“

Mit diesen Worten bringt Jan Matoušek von der Vereinigung der tschechischen Banken (ČBA) auf den Punkt, was sich seit Sonntag im Bankwesen geändert hat. Innerhalb der Union müssen alle Banken, also auch die tschechischen, nun für bestimmte Dienste den gleichen Maßstab anwenden. Der Kunde darf sich freuen, dass ihm bestimmte Serviceleistungen jetzt gratis gewährt werden müssen. Matoušek nennt zwei dieser Dienstleistungen:

„Eine Kontoauflösung ist jetzt kostenlos, sofern der Kunde das Konto mindestens ein Jahr lang geführt hat. Unentgeltlich ist auch der monatliche Kontoauszug, den die Bank gewähren muss.“

Soweit, so gut. Der Teufel steckt allerdings in einigen Fällen wieder einmal im Detail. Nicht vorgeschrieben ist zum Beispiel, in welcher Form ein Kreditinstitut den kostenlosen Kontoauszug zu erbringen hat. Die meisten Banken berufen sich daher jetzt auf das Online-Banking. Wird es vom Kunden nicht genutzt, muss er für einen schriftlichen Kontoauszug weiter zahlen, und zwar mehr als vorher. Erhöhen werden die Banken auch die Gebühren andere Dienste. Die Tschechische Sparkasse (Česká sportitelná) zum Beispiel verlangt für eine Kontoeröffnung nun ein Fünftel mehr als bisher vom Antragsteller. Das Bankhaus Komerční banka wiederum hat die Gebühr für die kontinuierliche Überweisung eines Dauerauftrags gleich um ein Drittel erhöht. Bei mehreren Banken steigen zudem die Kosten für die Ausgabe von Kreditkarten. Apropos Kreditarten, in diesem Segment hat der Kunde sicher am meisten hinzugewonnen. Beim Verlust seiner Kreditkarte haftet er jetzt nämlich nur noch mit dem Betrag von 150 Euro; wird ein höherer Betrag ohne sein Zutun von Fremden per Karte abgehoben, haftet die Bank. Immer vorausgesetzt, dass er den Verlust der Karte umgehend bei seinem Kreditinstitut gemeldet hat. In dieser Situation muss ihm die Bank nun sogar noch ein Stück entgegenkommen, freut sich Patrik Nacher, der Organisator einer Petition gegen die Gebührenpolitik der Banken:

Foto: Štěpánka Budková
„Die Bankkunden sind vor allem froh darüber, dass sie für das Sperren ihrer Kreditkarte keine Gebühr mehr zahlen müssen. Das war eine Gebühr, die von den Klienten ständig kritisiert wurde. Neben dem Ärger, den sie durch den Diebstahl oder anderweitigen Verlust ihrer Kreditkarte hatten, mussten sie auch noch dafür zahlen, wenn sie den Verlust der Karte gemeldet haben. Das war für viele eine absurde Situation.“

Zwei Tage ist das neue Gesetz also nun in Kraft. Erst die Praxis wird allerdings zeigen, ob es tatsächlich eine Verbesserung für die Kunden bedeutet oder nicht.