Kampf gegen Kontoführungsgebühren: Bewegung nach deutschem Vorbild verzeichnet Erfolge

Foto: Barbora Němcová

In Tschechien ist eine Bewegung gegen Kontoführungsgebühren entstanden. Sie orientiert sich an einem deutschen Vorbild. Mehr als eine Viertel Millionen Kunden von Banken fordern bereits die Gebühren zurück. Ein Gerichtsurteil und ein Schiedsspruch haben nun den Bankenkunden erstmals Recht gegeben.

Foto: Barbora Němcová,  Radio Prague International
Es geht wie in Deutschland nicht um die Gebühren für Girokonten, sondern für Darlehenskonten. Denn bei der Kreditnahme oder der Aufnahme einer Hypothek richtet die Bank ein Konto ein, und für die Führung des Kontos fallen Gebühren an, obwohl der Kunde ohnehin schon Zinsen zahlt. Michal Novák hat ein solches Darlehenskonto bei der tschechischen Hypoteční banka. Monatlich hat er dafür bisher 150 Kronen (6 Euro) gezahlt. Vor einiger Zeit hat er sein Kreditinstitut um die Rückzahlung von insgesamt 4200 Kronen (170 Euro) gebeten. Es kam zum Gerichtsstreit. Ende April entschied ein Bezirksgericht in Prag zugunsten von Novák:

Foto: Google Street View
„Es geht einem dabei nicht um das Geld, sondern ums Prinzip. Bis zum Schluss hatte ich auch keinerlei Anzeichen, dass ich hätte gewinnen können“, so Michal Novák

Die Hypoteční banka verkündete sofort nach dem Urteil, dass es sich um einen Spezialfall gehandelt habe.

Doch schon 2011 haben erste tschechische Kunden begonnen, von ihren Banken die Rückzahlung der Gebühren zu fordern. Sie nutzten dabei die Argumente des deutschen Bundesgerichtshofes, der im Juni des Jahres ein Grundsatzurteil gefällt hatte. Einige Rückzahlungsanträge hatten Erfolg, sodass mittlerweile eine Bewegung daraus entstanden ist. Seit Februar dieses Jahres bieten mehrere Webserver ein Online-Formular an, mit dem Bankkunden eine Anwaltskanzlei beauftragen können, sich ihrer Sache anzunehmen.

Bereits 270.000 Anträge auf Rückerstattung der Kontoführungsgebühren sind so bereits bei den tschechischen Kreditinstituten gelandet. Am 1. Mai wurde bekannt, dass die unzufriedenen Kunden nun einen weiteren rechtlichen Erfolg erzielt haben. In einem Versuch außergerichtlicher Einigung schlug sich die zuständige Schlichterin auf die Seite des Bankkunden. Patrik Nacher betreibt den Webserver Bankovnipoplatky.com:

„Das bedeutet eine Bestätigung dessen, worüber wir seit einem halben Jahr reden. Das heißt, dass die Kontoführungsgebühr beziehungsweise die dahinterstehende Dienstleistung dem Kunden nichts bringt und die Gebühr gesetzwidrig ist. Nun sagt die Schlichterin zudem noch, dass die Dienstleistung nicht erfassbar und unbestimmt ist, weil die Bank selbst nicht beschreiben kann, was sie für die Gebühr an Leistungen bietet.“

Patrik Nacher  (Foto: Alžběta Švarcová,  Archiv des Tschechischen Rundfunks)
Doch der konkrete Fall müsse damit noch nicht zu Ende sein, gibt Patrik Nacher zu. Die betroffene Bank könne noch Einwände geltend machen, und letztlich wäre auch ein Rechtsstreit möglich.

Auf der anderen Seite haben zehn tschechische Banken auf den Druck der Bewegung bereits reagiert. So müssen Kunden dort künftig keine Kontoführungsgebühren mehr bei Darlehenskonten zahlen. Patrik Nacher ist daher auch für die bestehenden Fälle zuversichtlich:

„Aus alldem ist ersichtlich, dass diese Kontoführungsgebühren nicht länger aufrechterhalten werden können. Es geht also nur noch darum, wann die Banken zustimmen, über die Rückzahlung der Gebühren zu verhandeln.“

Autor: Till Janzer
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