Neues Kapitel im hundertjährigen Streit: Budweiser sichert sich Markenrechte in der EU

Ist Budweiser ähnlich wie Pilsner oder Pils eine Biersorte oder doch ein Markenname der bekannten Brauerei aus dem südböhmischen České Budějovice / Budweis? Darüber wird seit über hundert Jahren gestritten. Diese Woche hat die staatliche tschechische Budvar-Brauerei einen Erfolg beim Europäischen Gerichtshof erreicht.

Foto: www.budvar.cz
Bereits im Jahr 1867 brachte die Brauerei Anheuser-Busch in den USA das erste Budweiser Bier auf den Markt. Zu diesem Zeitpunkt existierte der heutige Hersteller des bekannten tschechischen Budweiser Bier noch gar nicht. Dennoch beansprucht das 1895 gegründete tschechische Unternehmen die Markenrechte an der Bezeichnung Budweiser: Man habe die Schutzmarke als erster eintragen lassen, argumentiert die Brauerei. Seit unglaublichen 103 Jahren beschäftigt das Wort „Budweiser“ nun die Gerichte. In dieser Woche hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nun zugunsten der staatlichen tschechischen Budweiser Brauerei entschieden:

„Die amerikanische Seite kann in der EU keine so genannte gemeinschaftliche Schutzmarke registrieren lassen. Diese Schutzmarke gilt automatisch in der gesamten Europäischen Union inklusive jener Länder, die der EU in Zukunft neu beitreten“, sagt der Sprecher der Budweiser Brauerei Petr Samec im Gespräch mit Radio Prag.

Trotz des Gerichtsurteils kann Anheuser-Busch, die mittlerweile mit dem belgischen Brau-Multi InBev verschmolzen ist, in einigen EU-Ländern auch weiterhin ihr Bier unter der Marke Budweiser vertreiben:

„Und zwar in jenen Ländern, die ein nationales Markenregister haben und wo Anheuser-Busch die älteren Markenrechte nachgewiesen hat. Das sind zum Beispiel Dänemark oder Spanien.“

Auf dem amerikanischen Markt haben sich die tschechische Budvar-Brauerei und Anheuser-Busch im Jahr 2007 – pünktlich zum hundertjährigen Jubiläum des Markenstreits – auf eine Art Nichtangriffspakt geeinigt.

„Wenn unser Konkurrent irgendwo eine fest registrierte Schutzmarke hat, dann respektieren wir diese Tatsache. In den USA verkaufen wir deshalb unser Bier unter dem Namen Czechvar. Das ist aber die gleiche Biersorte wie das Budweiser Lagerbier“, erklärt Budvar-Sprecher Samec.

Auf den übrigen lukrativen Absatzmärkten außerhalb der EU und Nordamerikas wolle man aber weiterhin aktiv um die Markenrechte kämpfen. Die zweite Brauerei in Budweis, das gut 100 Jahre ältere Budweiser Bürgerbräu, ist übrigens von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht betroffen, sagt Samec im Radio-Prag-Interview:

„Die können den Namen Budweiser Bier weiter benutzen. Allerdings haben sie den nicht als Markenbezeichnung registriert, sondern verwenden ihn nur als so genannte regionale Herkunftsbezeichnung.“