Neues Strafgesetzbuch ermöglicht bis zu zehn Jahre Stadionverbot für Rowdys
Am Samstag startet die tschechische Fußballliga in die Rückrunde. Immer noch und immer wieder kämpfen die Fußballklubs aber mit Gewalt in den Stadien. Mit Rückrundenstart kann aber gegen Rowdys härter durchgegriffen werden: Das neue Strafgesetzbuch ermöglicht nun schneller auch langjährige Stadionverbote auszusprechen.
Seit Jahresbeginn gilt jedoch ein neues Strafgesetzbuch in Tschechien. Darin wurde auch aufgenommen, dass Gerichte gegen Rowdys Stadionverbote von bis zu zehn Jahren Länge aussprechen können. Ein erstes Urteil wurde diese Woche gefällt – und zwar gegen den Besucher eines Eishockeyspiels, der den Schiedsrichter geschlagen hatte. Justizministerin Daniela Kovářová:
„Deswegen wurde ihm neben einer Bewährungsstrafe auch der Besuch von Sportveranstaltungen für die Dauer eines Jahres verboten.“
Das neue Gesetz bietet nun vor allem auch die Möglichkeit, Rowdys von bestimmten Spielen auszuschließen. Der Vorteil: die Kontrolle ist einfacher:
„Die Polizei hat eine verbindliche methodische Anweisung herausgegeben, dass dem Verurteilten auch auferlegt werden kann, sich während der Dauer des betreffenden Spiels auf der Polizeistation aufzuhalten.“
Vor allem die Fußballvereine und der Böhmisch-Mährische Fußballverband hatten auf die Aufnahme von Stadionverboten in das Strafgesetzbuch gedrängt. Ondřej Kasík ist Pressesprecher des tschechischen Rekordmeisters Sparta Prag:
„Das ist die erste der konkreten Gesetzesänderungen, die wir Fußballvereine schon seit langem gefordert haben. Wir sind daher zufrieden.“
Die neue Regelung bezieht sich indes nicht nur auf Sportveranstaltungen. Dazu Justizministerin Kovářová:
„Die Strafe kann sowohl gegen Besucher von Sportveranstaltungen, als auch anderer öffentlicher Veranstaltungen verhängt werden. Zum Beispiel gegen Besucher von Musikkonzerten oder öffentlichen Feiern.“
Wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt, können allerdings erst die nächsten Wochen und Monate zeigen. Darauf wies Kovářová ebenfalls hin.