Gericht in Usti: Umstrittene Mauer stellte keinen Eingriff in die Rechte der Maticni-Bewohner dar
Die Maticni-Strasse war eine Zeit lang die international zweifelsohne bekannteste Strasse nicht nur der nordböhmischen Stadt Usti nad Labem (Aussig an der Elbe), sondern vielleicht der ganzen Tschechischen Republik. Die dort im Oktober 1999 errichtete Absperrung sollte die Anwohner der Roma-Siedlung angeblich vor "Lärm und Schmutz" schützen. Nach internationalen Protesten wurde die umstrittene Mauer abgerissen. Nun sorgte sie wieder für Schlagzeilen in der tschechischen Tagespresse. Ein Gericht in Usti entschied, dass die Errichtung der Absperrung keinen Eingriff in die Rechte der dortigen Bewohner darstellte. Martina Schneibergova fasst zusammen.
Gizela Lackova, die in einem der Häuser wohnt, die für diejenigen bestimmt sind, die keine Miete zahlen, ist der Meinung, der Bau der Mauer habe ihre persönliche Ehre verletzt. Sie forderte von der Stadtverwaltung außer einer öffentlichen Entschuldigung noch 100.000 Kronen Entschädigungsgeld. Das Gericht hat jedoch ihre Klage in vollem Umfang abgelehnt. In der Begründung des Urteils betonte die Richterin, dass sie zwei Sachen beurteilen musste: Erstens ob der Zaun einen unberechtigten Eingriff in die Privatsphäre darstellte und zweitens ob die Gemeinde mit dessen Errichtung die Rechte der Klägerin verletzte. Die Richterin lehnte die Klage ab, da es sich aufgrund der Aussagen und Beweise ihren Worten zufolge um keinen unberechtigten Eingriff handelte.
Der Klägerin wurde außerdem vom Gericht auferlegt, die Gerichtskosten zu bezahlen. Sie ließ vor dem Gericht verlauten, ihr Leben sei durch die Errichtung der Mauer bedeutend gestört worden. Sie beschwerte sich darüber, beschimpft zu werden. Die Richterin räumte ein, dass die Roma-Frau anonyme Briefe erhielt, in der ihr gedroht wurde. Nach Meinung der Richterin hat sich die Frau jedoch selbst entschieden, für eine bestimmte Gruppe von Personen zu sprechen und damit musste sie mit verschiedenen Reaktionen der Umgebung rechnen.
Der Anwalt der Klägerin betonte, er werde Berufung einlegen. Seiner Meinung nach wurden die Argumente der Klägerin gar nicht akzeptiert. Der Fall wird somit noch vom Obersten Gericht in Prag verhandelt werden.