Studenten müssen sich für die Misstrauensäußerung bei ihrem ehemaligen Professor entschuldigen
Drei ehemalige Architekturstudenten müssen sich aufgrund der Entscheidung des Kreisgerichtes in Brno/Brünn bei ihrem ehemaligen Professor und Chef der Kommunistischen Partei der Fakultät, Jan Snasel, dafür entschuldigen, dass sie ihm nach November 1989 ihr Misstrauen geäußert haben.
Die Situation war im November 1989 und kurz danach überall dieselbe. Die streikenden Studenten hatten sich in der Zeit der Samtenen Revolution an allen Fakultäten versammelt, das Bürgerforum gegründet und über die weitere Existenz, u.a. auch ihrer Professoren diskutiert. So auch an der Fakultät der Architektur in Brno, wo die Studenten gemeinsam einen Aufruf gegen fünf Professoren geschrieben hatten, unter anderem auch gegen Jan Snasel. Kurz darauf hörten sie auf, seine Vorlesungen zu besuchen und Snasel wurde gekündigt. Während andere Professoren, wahrscheinlich froh darüber, den Kopf in den Sand gesteckt haben, hat sich Snasel in seiner Würde verletzt gefühlt und an das Gericht gewendet.
Das Kreisgericht kam am Dienstag zu dem Beschluss, dass die Studenten Snasels Würde tatsächlich beschädigt haben. Warum, dies erklärt der Richter des Kreisgerichts Marek Ciganek:
"In diesem Fall wurde eine Klage zum Schutz der Person erhoben, in dieser behauptete der Kläger, dass sein Recht der persönlichen Würde durch unwahre Aussagen gegen seine Person verletzt wurde. In diesem Fall müssen die Autoren, also die Studenten, die Richtigkeit der Behauptungen beweisen. Deren Richtigkeit konnten sie aber nicht beweisen und so muss das Gericht annehmen, dass es sich tatsächlich um falsche Behauptungen handelt und die Kläger müssen sich entschuldigen."
Die Studenten wollen die Entscheidung des Gerichts nicht respektieren und erklärten, sie werden sich nicht entschuldigen, sondern sich gegen diese berufen.
Der Anwalt der Studenten, Jaroslav Broz, betrachtet die Begründung, Beweise vorzubringen, als absurd. Seiner Meinung nach ist es klar, dass die kommunistischen Vertreter sich so verhielten, wie von den Studenten bezeichnet und die Einstellung der Studenten lobenswert sei, sagte Broz. Die stellvertretende Vorsitzende des Verfassungsgerichtes, Eliska Wagnerova, ist der Ansicht, dass es, um den Fall auszuwerten, wichtig sei, ob die drei Angeklagten ihren eigenen Willen geäußert haben oder den Willen ihrer Studienkollegen präsentiert haben. Aus den Unterlagen zu dem Prozess ginge hervor, dass es sich um den Willen aller versammelten Studenten, also ca. jener 80%, die die Samtene Revolution unterstützt haben, handelte.