Wahlen 2002 - Wahlsystem
Vielfach war in den vergangenen Tagen von den Parlamentswahlen in der Tschechischen Republik die Rede. Dabei ist diese Bezeichnung nicht ganz korrekt, denn gewählt wird zunächst nur eine - die untere - Kammer des Parlamentes, das Abgeordnetenhaus. Erst im Herbst finden dann die Wahlen zur oberen Kammer - dem Senat - statt. Nach welcher Methode, wo und von wem gewählt wird, erfahren Sie im folgenden Beitrag von Silja Schultheis.
Als wichtigstes gesetzgebendes Organ kann das Abgeordnetenhaus im Unterschied zum Senat - der oberen Parlamentskammer - im Laufe der Legislaturperiode aufgelöst werden und können neue Wahlen ausgeschrieben werden. Das ist diesmal nicht der Fall, die jetzigen Wahlen zum Abgeordnetenhaus finden am Ende der regulären Legislaturperiode statt.
Die gegenwärtige Sitzaufteilung im Abgeordnetenhaus sieht so aus:
Die regierende Tschechische Sozialdemokratische Partei (CSSD) ist mit 74 Abgeordneten am stärksten vertreten, gefolgt von der Bürgerdemokratischen Partei (OSD) mit 63 Abgeordneten. Diese beiden größten Parteien haben zu Beginn der Legislaturperiode den sog. Oppositionsvertrag abgeschlossen, der eine Minderheitsregierung der Sozialdemokraten unter Duldung der ODS bedeutete. Drittstärkste Fraktion ist die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens (KSCM) mit 24 Abgeordneten, viertstärkste die
Christlich-demokratische Union/ Tschechoslowakische Volkspartei (KDU-CSL) mit 20 Abgeordneten. Es folgen die Freiheitsunion (US) - 17 Abgeordnete -, und schließlich sind noch zwei unabhängige Abgeordnete vertreten, die auf die Plätze der Freiheitsunion gewählt wurden.
Nach den Wahlen zum Abgeordnetenhaus finden im Oktober dieses Jahres ebenfalls Senatswahlen statt. Von den 81 Senatoren wird alle zwei Jahre ein Drittel neu gewählt. Die Wahlen zum Senat erfolgen nach Mehrheitswahlrecht in 81 Wahlkreisen. Der Senat kann Gesetze an das Abgeordnetenhaus zurückweisen, aber weder Senat noch Präsident haben absolutes Vetorecht.
Wer darf wählen? - Wahlberechtigt sind alle Bürger der Tschechischen Republik, die das Alter von 18 Jahren erreicht haben, sofern sie rechtsbefugt sind. In diesem Jahr können erstmals tschechische Bürger, die im Ausland wohnen, bei den tschechischen Auslandsvertretungen wählen.
Wer darf gewählt werden? - Gewählt werden darf jeder, der wahlberechtigt ist und das Alter von 21 Jahren erreicht hat. Die Altersgrenze für den Eintritt in den Senat beträgt 40 Jahre.