Erste Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Straßenbahnfahrerin, Foto: CTK

Dreistes Betatschen bedeutet noch keine sexuelle Belästigung - zu diesem Schluss kam am vergangenen Freitag das Gericht, das sich mit der ersten Klage wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Tschechien befasste. Martina Schneibergova fasst zusammen.

Straßenbahnfahrerin,  Foto: CTK
Eine Prager Straßenbahnfahrerin hatte Strafanzeige gegen ihren Vorgesetzen erstattet, da er sie - wie sie erklärte - am Arbeitsplatz "unsittlich an sich gedrückt" habe. Ein Richter rügte diese Handlungsweise am Freitag zwar als "Beweis schlechter Manieren", der Klägerin gab er aber in der Sache nicht Recht. Trotz der Ablehnung der Klage war die 27-jährige Klägerin von dem Urteil nicht enttäuscht:

"Ich finde es positiv, da es mir von Anfang an darum ging, nachzuweisen, dass sich mein Vorgesetzter schlecht benommen hat, und nicht ich. Denn am Anfang wurde mir vorgeworfen, ich habe mich unpassend verhalten. Im Gerichtssaal wurde jetzt verkündet, dass sich die Gegenseite schlecht benahm und darum ging es mir von Anfang an. Die Klage wurde abgelehnt, sodass es nicht zu einer Entschuldigung kommt. Wenn es uns gelingen würde, bei höheren Instanzen auf eine Entschuldigung hinzuwirken, wäre das super. Es wurde sowieso nachgewiesen, dass ich Recht hatte."

Die Straßenbahnfahrerin hatte sich erst an das Gericht gewandt, nachdem die Gewerkschaften des Prager Verkehrsbetriebs ihren Vorgesetzten nicht zu einer Entschuldigung hatten bewegen können .