Gegenseitige Anerkennung von Diplomen: Tschechien um Harmonisierung mit EU bemüht
Wie Radio Prag bereits berichtet hat: Mangelnde rechtliche Voraussetzungen für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen ist einer der Vorbehalte, den die Europäische Union gegenüber der Tschechischen Republik noch hat, wenn es um deren Vorbereitungen auf den EU-Beitritt geht. Mittlerweile ist jedoch Bewegung in diese Thematik gekommen. Gerald Schubert berichtet:
Auch wenn die Erweiterung der Europäischen Union und damit auch der EU-Beitritt Tschechiens am 1. Mai 2004 fix ist: Einige Probleme muss die Tschechische Republik bis zu diesem historischen Datum noch lösen. So stand es auch im letzten Jahresbericht über den Stand der EU-Vorbereitungen in den einzelnen Beitrittsländern, der Anfang November von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde.
Zur Erinnerung die drei Hauptpunkte, die von Brüssel beanstandet wurden: Mangelnde Einhaltung von europäischen Hygienevorschriften in der Lebensmittelindustrie, zu wenig Kontrolle im Bereich Verkehrssicherheit und die noch ausstehende rechtliche Regelung für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und anderen Qualifikationsnachweisen. In allen drei Bereichen ist man hierzulande nun bemüht, Versäumnisse nachzuholen und dort, wo es nötig ist, Gesetze mit den EU-Richtlinien zu harmonisieren. Im Falle der Anerkennung von Diplomen ist man nun schon ein paar Schritte weiter, wenngleich auch noch nicht am Ziel. Ein entsprechendes Gesetz wurde bereits ausgearbeitet und von Regierung und Abgeordnetenhaus beschlossen. Fehlt noch die Absegnung durch den Senat und die Unterschrift des Präsidenten. Und das bedeutet: Ein Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 1. Mai nächsten Jahres ist durchaus realistisch.
Radio Prag hat Jan Hradil kontaktiert, jenen Juristen, der das Gesetz federführend formuliert hat, und ihn gefragt: Warum war eine entsprechende Regelung für die EU eigentlich so wichtig? Jan Hradil:
"Im Rahmen des europäischen Binnenmarktes gibt es einige grundlegende Freiheiten: Den freien Personenverkehr sowie den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Und im Rahmen des freien Personenverkehrs ist es natürlich auch nötig, größtmögliche Mobilität zu garantieren."
Genau dies sei bei einem uneinheitlichen Gewirr aus Anforderungs- und Ausbildungsprofilen so gut wie unmöglich. Akademische Titel, die es in einem Staat gibt, muss es nicht auch in einem anderen Staat geben, und die diversen Voraussetzungen für das Ergreifen eines Berufes sind ebenfalls unterschiedlich. Zur Harmonisierung gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Die Übernahme europäischer Normen in jedes einzelne Gesetz, das jede einzelne Tätigkeit regelt - und das wären in Tschechien etwa 500 Berufe - oder ein einziges Gesetz, das allgemein genug ist, um die Harmonisierung mit EU-Recht in allen Sparten zu gewährleisten. Diesen Weg ging schließlich die Tschechische Republik. Jedoch: Jedes Ministerium muss nun jene Bereiche, die unter seine Kompetenz fallen, auch dem neuen Gesetz entsprechend definieren. Und das wird, was die Umsetzung der neuen Rechtsvorschrift bedeutet, noch einigen administrativen Aufwand bedeuten.
Mehr zum Thema erfahren Sie im folgenden "Schauplatz" am kommenden Sonntag.