Schauspielerin Bohdalova bleibt trotz Berichtigung auf der Stb-Liste

Schauspielerin Jirina Bohdalova (Foto: CTK)

Die populäre tschechische Schauspielerin Jirina Bohdalova hat am Mittwoch bei einem Prager Gericht den Rechtsstreit mit dem Innenministerium über die Evidenz der Mitarbeiter des ehemaligen tschechoslowakischen Staatssicherheitsdienstes (Stb) gewonnen. Gelöscht von diesen Listen wird ihr Name allerdings nicht. Mehr zu diesem Thema von Dagmar Keberlova.

Schauspielerin Jirina Bohdalova  (Foto: CTK)
Das Gericht hat der Schauspielerin gegenüber zwar bewiesen, dass sie zu Unrecht der Zusammenarbeit mit der kommunistischen Staatspolizei angeschwärzt wurde, nach dem bestehenden Gesetz kann ihr Name jedoch nur mit der Notiz versehen werden, dass sie eigentlich nicht in dieses Verzeichnis gehört. Das tschechische Innenministerium hat die ehemaligen Stb-Verzeichnisse nämlich nur veröffentlicht, ohne aber die Gewähr dafür zu übernehmen, ob die angeführten Namen auch stimmen. "Daher kann das Gericht dem Angeklagten die Streichung eines Namens aus den Verzeichnissen nicht auferlegen", sagte die Richterin des Prager Stadtgerichts Dagmar Stamidisova. Die Schauspielerin zeigte sich von diesem Urteilsspruch sehr betroffen und meinte (Zitat): "Das Gesetz ist so unvollkommen, denn obwohl ich bewiesen habe, dass ich kein Mörder bin, werde ich auch weiterhin auf der Mörderliste stehen."Ähnlich äußerte sich auch der Anwalt von Jirina Bohdalova, Josef Lzicar:

Schauspielerin Jirina Bohdalova  (Foto: CTK)
"Mich stört es unheimlich, dass trotz eines Urteilsspruchs, wonach eine Person zu Unrecht in einer Liste geführt wurde, nichts daran geändert wird und diese Person auch weiterhin in den Verzeichnissen des Innenministeriums angeführt wird. Das Durchleuchtungsgesetz war zwar nicht optimal, aber das Gesetz über die Veröffentlichung der Stb-Verzeichnisse halte ich demgegenüber geradezu für ein Ungeheuer, vor allem in den Fällen, in denen Menschen nachgewiesen haben, dass sie nicht der Wahrheit entsprechend darin eingetragen wurden."

Der Anwalt will die Angelegenheit nun bis zum Verfassungsgericht bringen. Die Schauspielerin wurde damals zu einer Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit genötigt, da ihr Vater von den Kommunisten wegen seiner regimekritischen Tätigkeit verhaftet wurde und sie ihm durch eine Kollaboration helfen sollte. Ein Kollege hätte ihr damals geraten, den Stb-Funktionären zu sagen, dass sie für eine Zusammenarbeit nicht geeignet sei, da sie viel trinke und im betrunkenen Zustand dann alles verrate. So wurde sie auch gleich wieder entlassen.