Erster Verurteilter für kommunistische Verbrechen im Jahre 1968

Der ehemalige hohe kommunistische Funktionär Karel Hoffmann (Foto: CTK)

Der ehemalige hohe kommunistische Funktionär Karel Hoffmann soll für die Sabotage der Sendungen des Tschechoslowakischen Rundfunks bei der Okkupation im Jahre 1968 vier Jahre im Gefängnis verbringen. Mehr zum Thema Dagmar Keberlova.

Der ehemalige hohe kommunistische Funktionär Karel Hoffmann  (Foto: CTK)
Der Verurteilte soll dem Urteil zufolge in der Nacht auf den 21. August 1968 die Sendungen des Tschechoslowakischen Rundfunks eingestellt haben. Damit wollte Hoffmann die Veröffentlichung der Stellungnahme des Zentralausschusses der Kommunistischen Partei verhindern, der gegen die Intervention der Warschauer-Pakt-Armeen war. Das Oberste Gericht hat die Berufung Hoffmanns gegen ein früheres Urteil abgelehnt, und Hoffmann sollte die Strafe im Sommer antreten. Doch dazu wird es wahrscheinlich nicht kommen, meint der Pressesprecher des Amtes für Dokumentation und Ermittlung der Verbrechen des Kommunismus, Karel Srb:

"Im Hinblick auf die früheren Erfahrungen aus ähnlichen Fällen, mit denen sich das Amt für Dokumentation und Ermittlung der Verbrechen des Kommunismus beschäftigt hat, treten diese Menschen die Strafe meist nicht an. Sie nützen die Möglichkeit, den Präsidenten darum zu ersuchen, aus Gesundheitsgründen und wegen ihres hohen Alters die Strafe nicht absitzen zu müssen. Im Falle von Karel Hoffmann hat die Richterin des Stadtgerichts im Januar dieses Jahres schon einmal so entschieden, also denke ich, dass das wieder so ausfallen wird."

Und dies ist nicht die erste Causa mit einem solchen Ende. Des Öfteren wurden Ermittlungen eingestellt oder die Angeklagten von der Schuld freigesprochen. Warum dem so ist, hierzu mehr von Karel Srb:

"Die Einstellung der Gerichte zu diesen Fällen ist etwas sonderbar. Erstens machen sie alles dafür, dass sie das gar nicht auf den Tisch bekommen. Also sie geben die Fälle aus verschiedensten Gründen an die Kläger, also Staatsanwälte zurück. Wenn es so weit kommt und jemand wirklich verurteilt wird, tritt er die Strafe gar nicht an, diese Cause ist das beste Beispiel. Die Urteile werden von vielen Tatsachen beeinflusst, hauptsächlich von Gesetzen, die nach 1990 angenommen wurden. Es ist eine Angelegenheit der ganzen Gesellschaft. Die Verurteilten treten die Strafen im Vergleich zu anderen Ländern - wie beispielsweise in der Causa Malloth in Deutschland - nicht an, wobei die Machtübernahme der Kommunisten geschichtlich jünger ist als der Zweite Weltkrieg. Anderswo in der Welt geht es, bei uns nicht."

Chancen auf eine Änderung sieht Karel Srb kaum, hier hätte man vor 15 Jahren etwas tun sollen, als die Verbrechen noch ermittelt werden konnten. Seit der Zeit, wo die schlimmsten Verbrechen des Kommunismus begangen wurden, also in den 50er Jahren, sind heute über 50 Jahre vergangen, die meisten Verbrecher sind nicht mehr am Leben und können nicht vor Gericht gestellt werden.