Präsidentenveto gegen Europäischen Haftbefehl

Foto: Europäische Kommission

Tschechien und Italien. Nur in diesen beiden Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kann der Europäische Haftbefehl nicht geltend gemacht werden. Präsident Vaclav Klaus hat am Montag sein Veto gegen das entsprechende Gesetz eingelegt. Markéta Maurová berichtet.

Foto: Europäische Kommission
Der Europäische Haftbefehl soll es ermöglichen, tschechische Bürger, die einer Straftat verdächtigt sind, zur Strafverfolgung in andere EU-Staaten auszuliefern. Das Gesetz wurde im Parlament mehrere Monate behandelt und stieß auf einen harten Widerstand der Opposition. Schließlich gelang es, das Gesetz durchzusetzen, sein Inkrafttreten verzögert sich nun jedoch wegen des Vetos des Staatsoberhauptes.

Nach der Meinung von Präsident Vaclav Klaus widerspreche das Gesetz der "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten". Dieser zufolge darf kein tschechischer Bürger zum Verlassen seiner Heimat mit Gewalt gezwungen werden. Dem Präsidenten gefällt nicht, dass sich Tschechien im Gesetz verpflichtet, seinen Bürger einer fremden Macht auszuliefern:

"Herr Präsident vertritt die Meinung, dass die Bedeutung des Staates für den Bürger auch darin besteht, dass der Staat ihn verteidigt und schützt."

Soweit der Präsidentensprecher, Ladislav Jakl. Der Präsident betonte, dass das Gesetz, das er ablehnt, nur Auslieferung von tschechischen Bürgern, nicht aber von Ausländern in Tschechien betrifft. Die Meinung des Staatsoberhauptes, dass das Gesetz die Souveränität Tschechiens beschränke, wird vom Justizministerium abgelehnt. Sein Sprecher Petr Dimun:

"Es handelt sich im Grunde um keinen Verzicht auf die Souveränität der Tschechischen Republik. Es handelt sich nur um eine Reform des Auslieferungsprozesses. Es gilt weiterhin, dass das Gericht über den jeweiligen Fall entscheidet. Sollte ein tschechischer Bürger ausgeliefert und auf dem Gebiet eines EU-Staates verurteilt werden, kann er einen Antrag stellen und die Strafe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik vollziehen."

Dimun betonte, Tschechien habe sich zur Annahme des Europäischen Haftbefehls in den Beitrittsverträgen mit der EU verpflichtet. Im September wird daher das Abgeordnetenhaus das Gesetz erneut behandeln. Zur Überstimmung des Präsidentenvetos sind 101 der insgesamt 200 Stimmen erforderlich.