Ausgesiedelte aus der Karpathoukraine verlangen Entschädigung
Ihre Entschädigungsansprüche werden nicht in Frage gestellt, gleichzeitig wird allerdings seitens des Staates darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Summe im Haushalt nicht zur Verfügung steht. Es geht um ehemalige tschechische Bewohner der Karpathoukraine, eines früher tschechoslowakischen Gebiets, das nach dem Zweiten Weltkrieg an die Sowjetunion angeschlossen wurde. Mehr dazu im folgenden Beitrag von Markéta Kachlíková.
Heute verlangen etwa 200 Nachkommen der damaligen Ausgesiedelten die Entschädigung. Sie schätzen die Gesamtsumme der heutigen Entschädigung auf eine Milliarde Kronen (umgerechnet etwa 33 Millionen Euro). Der Ombudsmann bestätigte bereits ihren Anspruch. Sie stoßen jedoch auf einen ablehnenden Standpunkt des Finanzministeriums. Die Entschädigungsbewerber werden von Josef Havel repräsentiert:
"Ich glaube, dass wir einen teilweisen Erfolg erzielt haben, indem wir unsere Petition dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses überreicht haben. Wir verlangen darin, die Auszahlung nicht mehr zu verzögern, die seit 60 Jahren nicht eingelöst wurde. Wir sind doch schon Kinder derjenigen, die enteignet worden waren. Und nun haben wir eine Antwort von der Parlamentskommission bekommen, die an das Finanzministerium appelliert, die Frage bis zum 30. Juni 2005 zu lösen und einen Bericht dazu auszuarbeiten."Josef Havel glaubt daran, dass ein neues Gesetz verabschiedet wird, denn das alte hatte einigen Gruppen das Entschädigungsrecht verweigert:
"Am wichtigsten ist es, einen Erlass des Finanzministeriums aus dem Jahr 1959 und einen Regierungsbeschluss aufzuheben, auf Grund derer die Zahl der berechtigten Bewerber wesentlich eingeschränkt wurde. Abgesehen davon, dass die Sowjetunion damals der Tschechoslowakei eine erhebliche Summe auszahlte, aber die Tschechoslowakei sie an die Menschen praktisch nicht weiter gegeben hat. Wir haben beim Finanzministerium ersucht, über unsere Frage zu entscheiden. Wenn sich diese Entscheidung auf den Erlass aus dem Jahr 1959 stützen wird, würden wir uns sofort ans Oberste Verwaltungsgericht bzw. an das Gericht in Strassburg wenden."