Schlagerstar Vondrackova zwischen Musik-Mafia und Meinungsfreiheit - Grundsatzurteil des Verfassungsgerichtes

Jan Rejzek (Foto: CTK)
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In einem Streit zwischen der populären Schlagersängerin Helena Vondrackova und dem Publizisten und Musikkritiker Jan Rejzek hat das tschechische Verfassungsgericht am Montag entschieden, dass umstrittene Äußerungen Rejzeks unter die Meinungsfreiheit fallen. Der Spruch wird in Tschechien als Grundsatzurteil gewertet. Näheres dazu von Thomas Kirschner.

Jan Rejzek  (Foto: CTK)
Die umstrittenen Äußerungen stammen aus dem Jahr 2000. Der bekannte Publizist Jan Rejzek hatte damals in einer viel gelesenen Beilage zur Tageszeitung Lidove noviny geschrieben, dass die populäre Schlagersängerin Helena Vondrackova ihren gegenwärtigen Erfolg Kontakten zur Musik-Mafia aus der Zeit nach der Niederschlagung des Prager Frühlings verdanke. Vondrackova, die in den 70er und 80er Jahren eine angepasste Karriere im tschechischen Showbusiness gemacht hatte und nach der Wende in einem Comeback an ihre Erfolge anknüpfen konnte, hatte diese Äußerung nicht hinnehmen wollen. In zwei Instanzen war Rejzek daraufhin unter Strafandrohung dazu verurteilt worden, sich bei der Sängerin zu entschuldigen. Der oberste Gerichtshof Tschechiens, das Verfassungsgericht, hob diese Urteile mit seiner Entscheidung vom Montag aber wieder auf. Vondrackova, so hieß es in der Urteilsbegründung, müsse als Person des öffentlichen Lebens im Interesse der freien Meinungsäußerung ein höheres Maß an Kritik als gewöhnliche Bürger akzeptieren. Der Publizist Jan Rejzek sieht seine Haltung damit, wenngleich spät, bestätigt.

Helena Vondrackova  (Foto: CTK)
"Die oberste Instanz, das Verfassungsgericht, hat sich wirklich um die Freiheit des Wortes in diesem Land verdient gemacht, indem es die vorhergehenden Urteile der niedrigeren Instanzen aufgehoben hat. Diese haben offensichtlich nicht ganz verstanden, dass man im Rahmen der journalistischen Tätigkeit auch Ausdrücke benutzen darf, die den Vorstellungen einiger Künstler oder Künstlerinnen nicht entsprechen."

Allgemein wird das Urteil als Grundsatzentscheidung zur Meinungsfreiheit in Tschechien gewertet. Rejzek, der sich unter dem Druck der vorangehenden Urteile bereits bei Vondrackova entschuldigt hatte, sagte in einer ersten Reaktion, dass er die Sache damit auf sich beruhen zu lassen und keine weiteren Schritte unternehmen wolle. Der Ehemann von Helena Vondrackova kündigte dagegen noch am Montagabend an, dass die Sängerin den Fall nun vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tragen wolle. Ausgerechnet auf den allerdings hat sich bereits das tschechische Verfassungsgericht in seinem Urteil berufen. So scheint es eher fraglich, ob es in diesem Fall für Vondrackova noch einmal mit einem ihrer Hits heißen wird: "Tentokrat se budu smat ja" - diesmal lache ich.