Zwangsarbeiterentschädigung aus Österreich abgeschlossen, humanitäre Hilfe geht aber weiter

Oldrich Stransky (links) und Michael Haider (Foto: Autor)

Mehr als 130.000 Menschen, die während des Zweiten Weltkriegs auf heute österreichischem Gebiet Zwangsarbeit leisten mussten, erhielten späte Entschädigung: Der Österreichische Versöhnungsfonds hat ihnen Geld ausgezahlt - je nach Kategorie zwischen 1.500 und 7.500 Euro pro Person. Eine symbolische Geste zwar, aber dennoch späte Genugtuung für viele Menschen, darunter für etwa 11.000 Tschechinnen und Tschechen. Die Entschädigungszahlungen sind nun eigentlich abgeschlossen, doch das Geld, das noch im Fonds verblieben ist, soll jetzt ebenfalls den Opfern zugute kommen. Und zwar in Form von humanitärer Hilfe. Am Mittwoch wurde der Plan auf einer Pressekonferenz in Prag präsentiert, Gerald Schubert war vor Ort:

Oldrich Stransky  (links) und Michael Haider  (Foto: Autor)
Insgesamt 32 Millionen Euro hat der Österreichische Versöhnungsfonds mithilfe des Tschechischen Rats für die Opfer des Nazismus, der Partnerorganisation in Prag, an ehemalige Zwangsarbeiter ausgezahlt. Nach Abwicklung der Entschädigungszahlungen an Opfer aus mehr als 60 Ländern ist nun etwas Geld übrig geblieben. Was damit geschehen soll, erklärt Michael Haider, Presseattaché der österreichischen Botschaft in Prag:

"Diese Restmittel werden für humanitäre und soziale Projekte verwendet - für Menschen, denen während der Zeit der nazistischen Gewaltherrschaft auf dem Gebiet der Republik Österreich Unrecht widerfahren ist. Im Dezember vergangenen Jahres hat der Österreichische Versöhnungsfonds einen einstimmigen Kuratoriumsbeschluss gefasst, dem zufolge 30 Millionen Euro direkt an unsere sechs Partnerorganisationen gehen. An die tschechische Partnerorganisation fallen 3.225.000 Euro, für Projekte für tschechische NS-Opfer."

Für den konkreten Verwendungszweck der Gelder gibt es auch schon einen recht genauen Fahrplan. Oldrich Stránský, Vorsitzender des Tschechischen Rates für die Opfer des Nazismus:

"Die humanitäre Hilfe setzt sich aus einem Fixbetrag zusammen, der für soziale Bedürfnisse, Hilfe im Haushalt, Einkaufen etc. bestimmt ist. Der zweite Teil dient zur Finanzierung medizinischer Leistungen. Dazu müssen die Betroffenen ärztliche Rezepte vorlegen, oder Rechnungen aus der Apotheke. Bei Bedarf fallen aber auch andere Dinge als nur Arzneimittel in diese Kategorie - zum Beispiel Gesundheitsmatratzen, Brillen, Hörgeräte, Rollstühle und dergleichen."

In den Genuss dieser humanitären Hilfe sollen jene Menschen kommen, deren Anträge bereits im Zusammenhang mit den Entschädigungszahlungen positiv erledigt worden waren. Von den 11.000 Betroffenen leben heute aber nur noch 5.600, gerade mal etwas mehr als die Hälfte. Michael Haider von der österreichischen Botschaft in Prag:

"Der wichtigste Aspekt ist, dass rasch geholfen wird, und dass die Hilfe den Menschen möglichst effizient zugute kommt. Wir sind daran interessiert, dass Leuten, deren Anträge bereits positiv entschieden wurden, auch weiterhin Hilfe geleistet werden kann."